Das Gericht hatte am Freitag einen Eilantrag des Umweltverbands Nabu zu einem Baustopp abgelehnt. «Offenbar stützen die Richter ihre Entscheidung auf einen prognostizierten Erdgasbedarf für das Jahr 2020, ohne die Prognose kritisch zu betrachten», sagte der grüne Landeschef Johann-Georg Jaeger am Wochenende.
Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens sei der künftige Erdgasbedarf jedoch umstritten. Die Stromproduktion von Atom- und Kohlekraftwerken solle durch regenerative Energien ersetzt werden und nicht durch Erdgas.
Das OVG hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass es im Eilverfahren nicht klären könne, ob die Genehmigung für den Trassenbau in den küstennahen deutschen Ostseegewässern rechtswidrig oder rechtmäßig sei.
Der Senat sei aber überzeugt, dass das öffentliche Interesse der Versorgungssicherheit und das von Nord Stream 2 gegenüber den Argumenten des Nabu überwiegen. Das Vorhaben leiste einen wichtigen Beitrag zur Deckung des in Deutschland und der EU ab 2020 prognostizierten Erdgasimportbedarfs von 30 Milliarden Kubikmeter. Die Sicherstellung der
Energieversorgung sei eine öffentliche Aufgabe von größter Bedeutung, hieß es beim OVG.