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17.09.2021 | 08:52 | Windkraftausbau 

Bayern: SPD droht Staatsregierung mit Klage gegen 10H-Regel

München - Munitioniert mit einem neuen Rechtsgutachten fordert die SPD die sofortige Streichung der Mindestabstandsregel für Windräder - und droht der Staatsregierung ansonsten mit einer neuen Klage.

Windkraftausbau
Die 10H-Regel sorgt seit Jahren für viel Streit. Vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde sie 2016 bestätigt. Nun aber sieht ein Rechtsexperte einen neuen Angriffspunkt - den will die SPD nutzen. (c) proplanta
Kern der Argumentation: Nach dem Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Frühjahr sei die sogenannte 10H-Regel verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar. Zu diesem Gesamtergebnis kommt ein neues Gutachten des Leipziger Umweltrechtsexperten Kurt Faßbender, das die Landtags-SPD zum Abschluss einer Fraktionsklausur am Donnerstag in München vorlegte.

Man prüfe nun unter anderem eine neue Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, sagte SPD-Fraktionschef Florian von Brunn. Möglich seien zudem Verfassungsbeschwerden betroffener Personen. Zunächst aber gebe man der Staatsregierung die Möglichkeit, einem Gesetzentwurf zur Abschaffung der 10H-Regel im Landtag zuzustimmen. Das neue Rechtsgutachten zeige, «dass man diesen Weg gehen müsste».

Seit Februar 2014 muss der Abstand eines Windrads zu Wohnbebauung in Bayern mindestens das Zehnfache (10H) der Höhe betragen - bei 200 Meter hohen Anlagen also zwei Kilometer. Um davon abweichen zu können, muss ein Gemeinderat einen ausdrücklichen Beschluss fassen.

Faßbender kommt in seinem im Auftrag der SPD erstellten Gutachten zu dem Schluss, dass die 10H-Regelung «verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar» sei, wenn man die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Klima-Beschluss sowie die neuesten Erkenntnisse zu den Wirkungen der 10H-Regelung berücksichtige.

Angesichts der zentralen Bedeutung des Windenergieausbaus für die Energiewende und für den Klimaschutz in Deutschland insgesamt bedürfe die 10H-Regelung einer «verfassungsrechtlichen Neubewertung», heißt es in dem Gutachten.

Von Brunn sieht die Staatsregierung deshalb nun unter Zugzwang. «Das Bundesverfassungsgericht hat klar entschieden, dass es gegen die Grundrechte unserer Kinder und zukünftiger Generationen verstößt, wenn nicht schon vor 2030 Treibhausgas-Emissionen in starkem Maße reduziert werden», erklärte er.

«Genau das konterkariert aber die 10H-Regelung, weil sie den Windkraftausbau und sogar die Modernisierung von Windkraftanlagen fast zum Erliegen gebracht hat.» Das führe zu viel zu viel CO2-Ausstoß und verstoße damit gegen die Verfassung. «Wir werden das als SPD nicht akzeptieren und deswegen alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um den Windkraftstopp für besseren Klimaschutz abzuschaffen», kündigte der SPD-Politiker an.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte die 10H-Regelung in einem Urteil vom Mai 2016 bestätigt. Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar erheblich eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es damals in der Begründung des Gerichts. Die Verfassungsrichter folgten also nicht der Argumentation der Kläger, mit der 10H-Regelung werde der Neubau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich gemacht.

Faßbender betont nun aber unter Verweis auf ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt, der Windenergieausbau in Bayern sei nahezu vollkommen zum Erliegen gekommen. Zudem wirke sich die 10H-Regelung negativ auf die Möglichkeiten eines Repowering aus, also die Ersetzung vorhandener durch neue, leistungsfähigere Anlagen.

Auch die pauschale Annahme des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, dass die 10H-Regelung geeignet sei, das Ziel der Akzeptanzsteigerung zu befördern, müsse jedenfalls mittlerweile als widerlegt gelten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im Frühjahr in einem wegweisenden Urteil dazu verpflichtet, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln, um die Freiheit künftiger Generationen nicht durch klimabedingte Einschränkungen zu gefährden. Die Bundesregierung musste deshalb beim Klimaschutz nachlegen - im Juni beschloss der Bundestag das Gesetz.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält bisher grundsätzlich an der 10H-Regel fest. Im Staatswald, auf Truppenübungsplätzen, aber auch beim sogenannten Repowering bestehender Anlagen soll künftig aber nur noch ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden müssen.

Der Bund Naturschutz bekräftigte nach der Vorstellung des Gutachtens am Donnerstag die Forderung nach einer Abschaffung der 10H-Regel. «Ich erwarte, dass Ministerpräsident Markus Söder in Sachen Energiewende endlich die Bremsen löst. Die Abschaffung von 10H wäre ein wichtiger erster Schritt», sagte der Vorsitzende Richard Mergner.

«Ein weiteres Mal zeigt sich, wie widersinnig und angreifbar die 10H-Abstandsregel ist», sagte auch Ludwig Hartmann, Chef der Landtagsgrünen. Obwohl die Regel wohl rechtlich nicht zu halten sei, sehe er den Klageweg skeptisch: «Der Gang durch die rechtlichen Instanzen dauert wahrscheinlich zu lange.»

Um dem Klimawandel noch begegnen zu können, müsse schnell gehandelt werden. «Deshalb setze ich weiterhin auf eine politische Lösung - mit den zwei Prozent Vorrangflächen für Windkraft liegt unser Vorschlag auf dem Tisch.»
dpa/lby
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