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03.07.2017 | 08:02 | Ostseepipeline 

Bedenken wegen Nord Stream 2 werden aufgearbeitet

Stralsund / Schwerin - Das Genehmigungsverfahren für den Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 wird von den deutschen Genehmigungsbehörden zügig vorangetrieben.

Gasversorgung
Mehr als 200 Stellungnahmen gingen im Zusammenhang mit dem Bau der Ostseepipeline Nord Stream 2 bei den deutschen Genehmigungsbehörden ein. Zwei Monate später beginnen bereits die Anhörungen. (c) Joe Gough - fotolia.com
Zwei Monate nach Ende der Auslegung und anderthalb Monate nach Ende der Einwendefrist haben das Bergamt Stralsund und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Anhörungen anberaumt.

Vom 17. Juli an werden sie in Stralsund die Stellungnahmen und Einwendungen erörtern, wie eine Sprecherin des Energieministeriums sagte. Einwender haben Gelegenheit, ihre Positionen nochmals mündlich vorzutragen. Beiden Behörden liegen eigenen Angaben zufolge insgesamt mehr als 200 Stellungnahmen vor.  

Die Gazprom-Tochter Nord Stream 2 will 2018 mit dem Bau der 1.200 Kilometer langen Leitung beginnen, die im Baltikum und in Polen umstritten ist. Die Bundesregierung unterstützt den Bau.

Allerdings gibt es auch in Deutschland Widerstand. Die Umweltverbände Nabu, BUND und WWF fürchten Umweltauswirkungen durch Grabungen, Trübungen, Lärm und chemische Einflüsse. Sie fordern Nachbesserungen bei den Antragsunterlagen. Ihnen passt zudem die energiepolitische Linie nicht: Der fossile Energieträger Gas unterlaufe die Klimaziele der Bundesrepublik.

Auf Rügen gab es Widerstand von Bauern, die im Zuge des Umweltausgleichs intensives Ackerland in Grünland umwandeln sollen. «Wir werden detailliert unsere Belange vortragen», sagte der Leiter des WWF-Ostseebüros, Jochen Lamp.

Die Behörden haben für die Anhörungen fünf Tage angesetzt - drei Tage für Behörden und Umweltverbände, einen Tag für die privaten Einwender und einen weiteren für die internationalen Belange. Die Erörterung ist nicht öffentlich, das heißt die Verfahrensbeteiligten und Einwender beraten ohne Ausschluss der Öffentlichkeit.

Nichtbeteiligte können teilnehmen, wenn kein Beteiligter dem widerspricht, hieß es aus dem Energieministerium. Auf die Anhörung folgen die Auswertungen der erörterten Bedenken. Daran schließe sich dann die endgültige Abwägung an.
dpa/mv
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