Dies hat die, Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Cornelia Behm, verlangt. "Denn mit seinem Erlass lässt Uhlenberg die Anlage von
Kurzumtriebsplantagen im Wald auf kahlschlagsähnlichen Flächen zu, obwohl der Erlass selbst feststellt, dass der Kurzumtrieb im Widerspruch zu den gesetzlichen normierten Regeln der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft steht. Mit anderen Worten: Der Minister weiß selbst, dass sein Erlass nicht mit dem Waldrecht vereinbar ist."
Auch die Bundesregierung stuft die Bewirtschaftung von Wäldern in Kurzumtrieb als "nur schwer mit den ansonsten für den Wald geltenden Vorgaben einer ordnungsgemäßen und nachhaltigen Bewirtschaftung in Einklang zu bringen" ein, wie die parlamentarische Staatssekretärin im
Agrarministerium, Julia Klöckner, in einer Antwort auf eine Schriftliche Frage von Behm schreibt. "Der Wald ist aber gemäß
Bundeswaldgesetz ordnungsgemäß und nachhaltig zu bewirtschaften. Der Bund kann es also nicht dulden, dass NRW dennoch den Kurzumtrieb in Wäldern zulässt. Ministerin
Aigner muss ihren Landeskollegen hier zur Raison bringen", fordert Behm.
Behm weist darauf hin, dass sich alle Bundestagsparteien seit Jahren einig seien, dass der Wald nicht zur Kurzumtriebsplantage degeneriert werden darf. Kurzumtrieb solle stattdessen auf Ackerflächen mit geringen Bodenwertzahlen stattfinden, auf denen durch den Kurzumtrieb höhere Erträge erzielt werden können. Einhelliger Wille sei es daher, das Bundeswaldgesetz dahingehend zu ändern, dass Kurzumtriebsplantagen nicht mehr wie bisher als "Wald im Sinne des Waldgesetzes" eingestuft werden. Behm: "Es muss gesetzlich klargestellt werden, dass Wald Wald bleibt."
"Dasselbe gilt im Übrigen auch für Agroforstsysteme" ergänzte Behm. "Sie sind den Kurzumtriebsplantagen im Übrigen vorzuziehen, weil sie auch zu einer ökologischen Aufwertung von Ackerflächen führen." (PD)