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03.11.2021 | 11:32 | Biodiesel  

Beimischungsanteil in Dieselkraftstoff erreicht Jahreshöchstwert

Berlin - Der Beimischungsanteil von Biodiesel im Dieselkraftstoff erreichte im August mit 8,3 % den höchsten Wert seit 10 Monaten.

Biodiesel Beimischungsanteil
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(c) UFOP
Im August 2021 wurden 266.710 t Biodiesel und damit 15 % mehr als im Vormonat beigemischt. Da der Dieselverbrauch gleichzeitig nur um 2 % auf 2,9 Mio. t zunahm, erhöhte sich der Beimischungsanteil auf 8,3 %.

Der Gesamtverbrauch Diesel und Biodiesel erreichte im August folglich 3,2 Mio. t, 1,6 % weniger gegenüber August 2020. Im laufenden Jahr summiert sich der Biodieselverbrauch auf 1,6 Mio. t, der Beimischungsanteil lag im Schnitt über die 8 Monate bei 7,3 %, im Vorjahreszeitraum bei 8,8 %.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) weist darauf hin, dass die Norm für Dieselkraftstoff, DIN EN 590, den Biodieselanteil auf 7 Volumenprozent begrenzt. Der diese Vorgabe überschreitende Beimischungsanteil ist Hydriertes Pflanzenöl (HVO). Diese Mengen werden vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach wie vor nicht ausgewiesen, kritisiert der Verband.

Die UFOP schätzt den Mengenbedarf für das Kalenderjahr auf ca. 2,5 Mio.t Biodiesel/HVO. Demzufolge verringert sich der Absatz um etwa 0,5 Mio. t verglichen mit dem Ausnahmejahr 2020. Im Jahr zuvor mussten die THG-Quotenverpflichteten die Emissionsminderung gemäß der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie in Höhe von 6% ohne Quotenübertragung und damit vorrangig mit physischer Ware erfüllen. Diese Erfüllungsoption besteht wieder ab 2021. Hinzu kommt der grundsätzlich stetig sinkende Diesel- bzw. Energiebedarf infolge des Aufwuchses der E-Mobilität und der mit diesem Antrieb verbundenen besseren Energieeffizienz.

Allerdings werden in 2030, dem Zieljahr des EU-Klima- und des in diesem Jahr besonders für den Verkehrssektor nachgeschärften Bundesklimaschutzgesetzes, noch mehr als 35 Mio. Fahrzeuge mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sein, betont die Förderunion.

Für die Erfüllung der bis 2030 auf 25 Prozent schrittweise steigenden THG-Quotenverpflichtung und Emissionsvorgaben für den Verkehr, bedarf es technologieoffen aller Erfüllungsoptionen, einschließlich nachhaltig zertifizierter und treibhausgasoptimierter Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, Reststoffen und Abfällen, stellt die UFOP fest. Der Nachweis der Nachhaltigkeit ist der Passierschein für Marktzugang und Anrechnung, betont die UFOP mit Blick auf Produkte, die keine gleichrangigen Anforderungen erfüllen müssen.
UFOP
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