Im August 2020 wurden 282.600 t
Biodiesel und damit 2,2 % weniger gegenüber dem Vormonat beigemischt. Gleichzeitig verringerte sich der Dieselverbrauch um 9,5 % auf 2,67 Mio. t. Der Gesamtverbrauch von Diesel und Biodiesel von 2,95 Mio. t sank um 8,8%, der Biodieselanteil am Gesamtverbrauch stieg auf 9,6 %. Ein Vergleich mit dem Vorjahresmonat von 218.400 t Biodiesel verdeutlicht den Zuwachs um etwa 23 %. Der Beimischungsanteil lag seinerzeit nur bei 6,7 %.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) weist darauf hin, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in ihrer Statistik unter dem Produkt Biodiesel auch die beigemischten Mengen an Hydriertem
Pflanzenöl (HVO) summiert. Die Norm für Dieselkraftstoff DIN EN 590 begrenzt die Beimischung von Biodiesel bzw. Fettsäuremethylester auf 7 Volumenprozent. Die Differenzmenge ist HVO, die dem Diesel beigemischt wird. Ob und in welchen Mengen Erdölraffinerien pflanzliche Öle und Fette bei der Kraftstoffherstellung mitverarbeiten (sogen. Co-processing) sei nicht bekannt, betont die UFOP. Diese Option für die Erfüllung der Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) entfalle nach der bestehenden gesetzlichen Regelung Ende 2020.
Die
UFOP sieht sich grundsätzlich in ihrer Verbrauchsschätzung vom Juli 2020 bestätigt, als eine Menge von 2,6 Mio. t Biodiesel (incl. HVO) erwartet wurde. Das Quotenjahr 2020 bestätige, dass sogar eine um 2% auf 6% sprunghaft gestiegene THG-Quote erfüllt wird, auch wenn eine Quotenübertragung für das Verpflichtungsjahr 2020 nicht möglich ist. Technologieoffenheit ist die alles entscheidende Voraussetzung, die nun weiterentwickelt werden müsse, stellt die UFOP fest.
Der Verband erinnert deshalb an die Forderung, die THG-Quote ab 2020 schrittweise auf 16 % in 2030 zu erhöhen. Der Verband erteilt damit erneut eine deutliche Absage an den vom
Bundesumweltministerium vorgelegten
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote. Dieser Entwurf sehe ein Einfrieren der Verpflichtung von 6 % bis zum Jahr 2025 vor. Ein Anstieg (auf 7,25 %) sei erst für 2026 vorgesehen. Das BMU verkenne den akuten Handlungsdruck, alle bereits heute bestehende Erfüllungsoptionen mobilisieren zu müssen, damit das Klimaschutzziel im Verkehrssektor in 2030 überhaupt erreicht werden kann.
Es sei nicht mehr nachvollziehbar, wenn die
EU-Kommission und das Europäische Parlament über eine Minderung der Treibhausgas-Emissionen von 55 % bis 60 % diskutierten und das Bundesumweltministerium gleichzeitig die Dekarbonisierung des Verkehrsbereichs in den bestehenden Fahrzeugflotten einfriere. Es sei unverantwortlich, dass das Bundesumweltministerium fünf Jahre für den
Klimaschutz verstreichen lasse. Außerdem ignoriere es den Willen der Kraftstoffwirtschaft, diese Herausforderung anzunehmen, ganz im Sinne des Aktionsbündnisses Klimaschutz des BMU, kritisiert die UFOP mit Nachdruck.
Ein technologieoffener Ansatz unter Berücksichtigung der nachhaltig zur Verfügung stehenden Biomasse aus der Landwirtschaft sei die Grundlage, bereits heute einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig dringend notwendige Wertschöpfungs- und damit Einkommenspotenziale für die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum insgesamt zu heben. Das Bundesumweltministerium müsse endlich einen Weg einschlagen, der diese beiden Herausforderungen miteinander verknüpfe, fordert die UFOP.