Eine Kammer des Ersten Senats wies die Verfassungsbeschwerden von 29 Unternehmen zurück, die
Biokraftstoffe produzieren beziehungsweise Umrüstsysteme von Dieselmotoren vertreiben. Biokraftstoffe waren seit dem 1. Januar 2004 zunächst ganz von der Mineralölsteuer befreit. Seit dem 1. August 2006 gewährt der Gesetzgeber für Biodiesel und Pflanzenöl nur noch eine teilweise Steuerentlastung, die bis zum Jahr 2012 stufenweise abgeschmolzen wird. Die Kläger sahen dadurch ihre Grundrechte auf Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie verletzt. Sie hätten nach ihrer Auffassung auf die Fortdauer der Steuerentlastung vertrauen dürfen. Die Kammer des Ersten Senats wies die Verfassungsbeschwerde jedoch einstimmig als unbegründet zurück. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2031/07) DJG/ssc/30.7.2007
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July 30, 2007 04:45 ET (08:45 GMT)
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