Mittwoch, 07.06.2023 | 08:35:51
Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
20.11.2011 | 14:50 | Abzug der Umsatzsteuer 

Betrieb einer Photovoltaikanklage berechtigt zum Vorsteuerabzug

München - Der Betrieb einer Photovoltaikanlage berechtigt unter bestimmten Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug.

Solaranlage
(c) danielschoenen - fotolia.com
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Danach ist ein privater Betreiber einer Photovoltaikanlage, der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, insoweit umsatzsteuerrechtlich Unternehmer. Er ist damit laut BFH grundsätzlich zum Abzug der ihm in Rechnung gestellten Umsatzsteuer aus Aufwendungen berechtigt, die mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen in direktem und unmittelbarem Zusammenhang stehen. (AgE)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Scharfe Kritik am geplanten Verbot der Anbindehaltung

 Kosten für Bewässerung in Landwirtschaft steigen

 Milchbauern fordern wegen sinkender Erlöse Politik zum Handeln auf

 Thüringens Agrarministerin will Ökolandbau-Anteil bis 2027 auf Bundesniveau

 Mehlschwalben und Mauersegler machen sich rar

 BN-Chef hält Angst vor Wölfen für unbegründet

 Offener Brief an Umweltministerin Lemke zur Trophäenjagd

 Installation von Balkonkraftwerken soll erleichtert werden

 Nordzucker trotzt Krisen und steigert den Gewinn deutlich

 Mehr Fläche, weniger Bürokratie: Habeck will mehr Windkraft an Land