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18.05.2011 | 14:10 | EEG-Novelle  

Bleser: Biogasanlagen gehören in bäuerliche Hand

Berlin - Der Parlamentarische Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser, hat im Präsidium des Deutschen Bauernverband (DBV) die Vorstellungen des Ministeriums zum Erneuerbaren Energiegesetz (EEG) erläutert.

Biogasanlage
Mit dem Bundesumweltministerium stimme man derzeit den Referentenentwurf ab. Die politische Entscheidung, die Energieversorgung komplett umzusteuern, verlange zügige Entscheidungen auch für die Reform des EEG, betonte Bleser. Bereits am 6. Juni 2011 soll deshalb im Rahmen eines Maßnahmenpaketes das reformierte EEG vom Kabinett beschlossen werden. 
 
Staatssekretär Bleser war sich mit dem DBV-Präsidium einig, dass die Biogaserzeugung vorwiegend in die Hände  landwirtschaftlicher Betriebe gehören und nicht in externe Kapitalgesellschaften. Deswegen bleibe eine gewisse Größenstaffelung auch beim Nawaro Bonus sinnvoll. Biogasanlagen bieten auch eine sinnvolle Verbindung mit landwirtschaftlichen Veredlungsbetrieben. Mit einer höheren Reststoffnutzung durch eine verpflichtende stärkere Gülleverwertung, bis zu 80 Prozent, würde auch die derzeit stattfindende Überförderung beendet, erklärte Bleser. Insgesamt rechnet der Staatssekretär  mit einer Absenkung der Förderung um etwa 10 bis 15 Prozent.
 
Die Präsidenten im DBV-Präsidium unterstützen Bleser in den politischen Anliegen des BMELV zur Reform des EEG und forderten in der Diskussion aber auch den Bestandschutz für Altanlagen. Würde der Güllebonus für diese Betriebe abgesenkt werden, wären genau jene betroffen, die erst wegen dieses Bonussystems ihre Biogasanlagen mit erheblichen Investitionen nachgerüstet hätten, erklärte der Vorsitzende des DBV-Fachausschusses Nachwachsende Rohstoffe, Rainer Tietböhl. (dbv)
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