Rund 20 Vertreter der Umweltschutzorganisation
BUND forderten am Dienstag vor dem Gericht auf Transparenten und mit zerbeulten Fässern ein sofortiges Abschalten aller Atomkraftwerke in Deutschland. Außerdem müsse der Atomausstieg im Grundgesetz verankert werden.
Fünf Jahre nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima pochen die Energiekonzerne vor dem Bundesverfassungsgericht auf Schadensersatz für den deutschen Atomausstieg (Az. 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12). Der Energiekonzern
EnBW setzt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren zum Atomausstieg, obwohl das Karlsruher Unternehmen selbst nicht direkt beteiligt ist.
Aus Sicht der klagenden Unternehmen kommt die Kehrtwende der Bundesregierung in der Atompolitik einer Enteignung ohne Entschädigung gleich. Unter dem Eindruck der Ereignisse in Japan hatte die damalige schwarz-gelbe Koalition 2011 die Laufzeitverlängerung aus dem Vorjahr rückgängig gemacht. Im Atomgesetz schrieb sie fest, bis wann die 17 deutschen Meiler vom Netz müssen. Die letzten Kraftwerke werden nun spätestens 2022 abgeschaltet.