Der
Bundesrat stimmte auf seiner Sitzung am Freitag in Berlin einer
Gesetzesänderung zu, die generell auf eine «bedarfsgerechte Befeuerung» zielt. «Damit ist jetzt bundesweit der Weg für das Abschalten des nächtlichen Blinkens von Windkraftanlagen geebnet», erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Christian Pegel (SPD). Das der Flugsicherheit dienende Blinken solle künftig nur noch dann einsetzen, wenn sich tatsächlich Flugzeuge oder Hubschrauber Windkraftanlagen näherten.
Laut Pegel hatte Mecklenburg-Vorpommern bereits 2017 in seiner Landesbauordnung vorgeschrieben,
Windräder technisch so auszurüsten, dass die nächtliche Sicherheitsbeleuchtung nur bei tatsächlicher Annäherung von Luftfahrzeugen eingeschaltet wird. Dies sei aufgrund der erheblichen Kosten für die bislang nur zulässigen radargestützten Systeme aber nur für neu errichtete Anlagen durchsetzbar gewesen.
Mit der Zustimmung zur Änderung der Sicherheitsbestimmungen für den Luftverkehr sei jetzt der Weg aber für Systeme frei, die den in Flugzeugen üblicherweise vorhandenen, Signale sendenden Transponder nutzen. «Jetzt kann der Bund die angekündigte Nachrüstpflicht für schon bestehende Windparks mit den deutlich günstiger anzuschaffenden, transpondergestützten Systemen zeitnah umsetzen und damit einen wichtigen Beitrag für weniger Beeinträchtigungen von Windkraftanlagen in den Nächten schaffen», erklärte Pegel.
«Der weitere Windenergieausbau hängt maßgeblich von der Akzeptanz vor Ort ab», sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Michael Wübbels, in Berlin. Die Beeinträchtigungen für Anwohner durch Windkraftanlagen müsse so gering wie möglich gehalten werden. Die Bundesratsentscheidung sei ein Schritt dahin und trage zum Gelingen der Energiewende bei.