Im August 2022 wurden 212.960 t
Biodiesel und damit 6,1 % mehr als im Vormonat beigemischt. Da der Dieselverbrauch gleichzeitig um 8,8 % auf 3,1 Mio. t zunahm und damit ein 3-Jahreshoch erreichte, reduziert sich der Beimischungsanteil um 0,2 Prozentpunkte auf 6,4 %, womit der geringste Beimischungsanteil seit Jahresbeginn erreicht wurde.
Der Gesamtverbrauch von Diesel und Biodiesel summiert sich im August folglich auf gut 3,3 Mio. t, das sind 3,7 % mehr als noch im August 2021. Im laufenden Jahr summiert sich der Biodieselverbrauch damit auf gut 1,6 Mio. t. Der Beimischungsanteil lag im
Schnitt über die ersten 8 Monate des Jahres 2022 bei 7,2 %, im Vorjahreszeitraum lag dieser bei 7,4 %.
Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) weist darauf hin, dass die Norm für Dieselkraftstoff, DIN EN 590, den Biodieselanteil auf 7 Volumenprozent begrenzt. Der diese Vorgabe überschreitende Beimischungsanteil ist Hydriertes
Pflanzenöl (HVO). Diese Mengen werden vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach wie vor nicht ausgewiesen, kritisiert der Verband.
Die
UFOP schätzt den Mengenbedarf an Biodiesel/HVO für das Kalenderjahr 2022 etwas geringer ein als im Vorjahr, als 2,53 Mio. t eingesetzt wurden. Tendenziell sinkt der Diesel- bzw. Energiebedarf infolge des Aufwuchses der E-Mobilität und der mit diesem Antrieb verbundenen steigenden Energieeffizienz.
Mit Blick auf die aktuelle
Diskussion um das Klimaschutz-Sofortprogramm der Regierungskoalition und die Kritik des Expertenrates der Bundesregierung für Klimafragen betont die UFOP, dass im Jahr 2030, dem Zieljahr des Bundesklimaschutzgesetzes, noch mehr als 35 Mio. Fahrzeuge in Deutschland mit einem Verbrennungsmotor angetrieben sein werden.
Für die Erfüllung der THG-Quotenverpflichtung und der Emissionsvorgaben für den Verkehr bedarf es daher eines technologieoffenen Ansatzes aller Erfüllungsoptionen, einschließlich nachhaltig zertifizierter und treibhausgasoptimierter
Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse, Reststoffen und Abfällen, ist die UFOP überzeugt. Der Nachweis der
Nachhaltigkeit ist der Passierschein für Marktzugang und Anrechnung, betont die UFOP mit Blick auf Produkte, die keine gleichrangigen Anforderungen erfüllen müssen.