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13.05.2011 | 14:42 | Erneuerbare-Energien-Gesetz 

DMK: Maisanbau beschränken heißt, der Flächenbedarf für Biogas wird deutlich steigen

Bonn - Mit den nun bekannt gewordenen Entwürfen nimmt die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) Konturen an.

Biogas
Zu den Eckpunkten der Novellierung soll neben anderen Maßnahmen die Beschränkung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf einen energetischen Anteil von 60 Prozent gehören. Wie das Deutsche Maiskomitee e.V. (DMK) in einer ersten Stellungnahme betont, bedeutet die Begrenzung der flächeneffizientesten Kultur Mais einen überproportional wachsenden Bedarf an zusätzlicher Fläche für den Betrieb einer Biogasanlage. Auf den Einsatz von Biomasse bezogen, führt eine derartige Maßnahme de facto zu einer Deckelung des Substratanteils von Mais und Getreidekorn weit unterhalb der genannten 60%.

In fast allen - im Übrigen meist staatlich finanzierten - wissenschaftlichen Untersuchungen zur Erzeugung von Biomasse für Biogasanlagen sei in akribischen Vergleichen von Pflanzenarten und Anbausystemen festgestellt worden, dass Mais für die Gaserzeugung die vorhandene Fläche am effizientesten und mit dem höchsten ökonomischen Nutzen für den Anlagenbetreiber verwertet. Da Mais unter allen großen Kulturarten die Pflanze mit den größten Züchtungsfortschritten in den vergangenen Jahrzehnten sei, könne auch für die Zukunft mit überproportionalen Steigerungsraten bei Biomasseertrag und Biogaspotential gerechnet werden, folgert das DMK in seiner Stellungnahme. Die von der Politik selbst eingeforderte Effizienzsteigerung in der Biogaserzeugung würde damit geradewegs konterkariert. Es müsse deshalb die Frage gestellt werden, ob die Autoren der EEG-Novelle dieses wirklich so meinen, so das DMK.

Vor allem von Naturschutzverbänden wird dem Mais aus ökologischer Sicht angelastet, die Umwelt zu beeinträchtigen. Das könne nach Ansicht des DMK aber wie in anderen Bereichen der Wirtschaft nicht pauschalisiert als Begründung für die Beschränkung des Maisanbaus gelten. Hierzu sei eine betriebsspezifische Betrachtung notwendig. Die Entwicklung wissenschaftlich basierter Konzepte zur „guten fachlichen Praxis" hat in den letzten 20 Jahren zu umfangreichen Lösungen hin zu einem umweltverträglichen Maisanbau geführt. Für die Vermeidung der Wind- und Wassererosion stehen die Verfahren von Mulch- und Direktsaat zur Verfügung. Damit könne auch der Phosphataustrag an die Oberflächengewässer weitgehend reduziert werden, ebenso wie Nitratausträge in das Grundwasser vor, während und nach dem Maisanbau durch Begrünungspflanzen/Untersaaten minimiert werden können. Was sicher gestellt werden müsse, sei die flächendeckende Umsetzung dieser Konzepte. Hier seien die Beratung und auch die Landwirte selbst gefordert.

Auch die Frage nach der Biodiversität in Regionen und Betrieben mit hohen Maisanteilen erfordere eine differenziertere Diskussion, da zunächst die Zielgröße selbst definiert werden müsse. Wird Mais in Fruchtfolgen mit Wintergetreide und Raps integriert, ist in der Regel eine Erhöhung der Agro-Biodiversität gerade in Ackerbauregionen gewährleistet. Mais-Monokultur kann diese wichtige ökologische Zielsetzung nicht erfüllen. Die Integration von Begrünungsstreifen am Rande von Maisflächen, die Schaffung zu Zwischenkulturen mit einem Spektrum von Blühpflanzen und angepasste Bewirtschaftung sind dagegen praktikable Verfahren, um wirtschaftliche und ökologische Anforderungen gebührend zu berücksichtigen.

Bei Betrachtung der ökonomischen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung der skizzierten Maßnahmen zur Stärkung der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit des Maisanbaus erscheine die diskutierte Beschränkung als grundloser und in sich widersprüchlicher Akt, der mit der praktischen Realität wenig zu tun habe, fasst das DMK seine Stellungnahme zusammen. (dmk) 
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