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01.04.2015 | 09:00 | Vergütungssätze 

Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt nur um 0,25 Prozent

Bonn - Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen sinken im Zeitraum vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 jeweils zum Monatsersten um 0,25 %. Das hat die Bundesnetzagentur gestern mitgeteilt.

Einspeisevergütung Photovoltaikanlage
(c) proplanta
Ihren Angaben zufolge ist der Zubau an Photovoltaik im letzten Jahr wieder stark zurückgegangen. In den vergangenen zwölf Monaten lag der Zubau bei 1.811 MW und damit erneut unterhalb des Zubaukorridors. Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wird nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,5 % vorgesehen.

Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2 400 MW bis 2 600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Neben dem Meldeportal, das der Erfassung der Photovoltaikanlagen dient, führt die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 ein Anlagenregister, um den Zubau der anderen erneuerbaren Energien zu erfassen. Für den Zeitraum August 2014 bis Februar 2015 betrug der Zubau der Windenergie an Land 2.797 MW netto. Es wurden 3.026 MW neu installierter Windenergieleistung an Land in Betrieb genommen und 229 MW endgültig stillgelegt. Im gleichen Zeitraum wurden Biomasseanlagen mit einer Leistung von insgesamt 63 MW neu in Betrieb genommen. Für die Flexibilitätsprämie von Biomassebestandsanlagen ist ein „Deckel“ mit einer Obergrenze von insgesamt 1.350 MW zusätzlich installierter Leistung vorgesehen. Bis Ende Februar 2015 betrug der hierauf anrechenbare Zubau rund 28 MW. (AgE)
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