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09.06.2007 | 07:00 | Energiepass 

Energieausweis für Gebäude kommt - Bundesrat macht Weg frei

Berlin - Wer ein Gebäude kauft oder mietet, bekommt vom kommenden Jahr an mit dem Energieausweis mehr Informationen über die drohenden Heizkosten.

Energiepass
(c) Pressefoto
Der Bundesrat machte am Freitag in Berlin den Weg für den Gebäudepass frei, der je nach Art zwischen 50 und mehr als 200 Euro teuer sein kann. Damit können Hauskäufer und Wohnungsmieter die absehbaren Verbrauchskosten in ihre Entscheidung einbeziehen und auch auf Klimaschutz achten. «Mit dem Energieausweis stärken wir den Verbraucher, setzen ein deutliches Signal für mehr Energieeffizienz im Gebäudebereich und geben wichtige Impulse für das Baugewerbe», sagte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD).

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) betonte die Bedeutung für den Klimaschutz. Mit dem Energieausweis könnten 40 Milliarden Euro Heizkosten bis 2020 eingespart werden. Die Länder stimmten mehrheitlich für die Forderung Niedersachsens, dass auch qualifizierte Handwerker ohne Meistertitel den Ausweis ausstellen können.

Die Pflicht zum Ausweis für Eigentümer erfolgt in Stufen. Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig wurden, wird der Energiepass vom Januar 2008 an zum Muss, für jüngere Gebäude von Juli 2008 an und für Gewerbegebäude zum Januar 2009. Wer sich verweigert, dem droht ein Bußgeld. Der Pass zeigt mit Farben vom grünlichen bis rötlichen Bereich, ob der Verbrauch für Heizung und Warmwasser niedrig oder hoch ist. Er ist eine Ergänzung der von Tiefensee geförderten CO2-Gebäudesanierung. Die Fensterindustrie hält die Sanierung oder den Austausch von rund 340 Millionen Fenstern für notwendig.

Der Pass kann schon in diesem Jahr erworben werden. Bis Ende 2007 können Eigentümer noch zwischen dem teureren «Bedarfsausweis», der vom baulich möglichen Energiebedarf ausgeht, und dem «Verbrauchsausweis» wählen. Von Januar 2008 an wird der «Bedarfsausweis» für Gebäude mit weniger als vier Wohnungen zur Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen. Sonst herrscht Wahlfreiheit. (dpa)
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