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25.02.2011 | 00:36 | Energieleitungsnetz 

Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungen gehören auf den Prüfstand

Berlin - Ausbau der Energieleitungsnetze bedarf Akzeptanz der Grundstückseigentümer.

Energieleitungsnetz
In einem vom Deutschen Bauernverband (DBV) und der Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände veranstalteten Fachgespräch erörterten mehr als 150 Vertreter aus Politik, Verbänden, Wissenschaft und Unternehmen sowie Landwirte und Grundeigentümer das Erfordernis einer Überprüfung der Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungstrassen. DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born hob hervor, dass die jahrzehntelang geltende Praxis, Eigentümer bei der Inanspruchnahme ihrer Grundstücke für die Errichtung und die Betreibung von Energieleitungstrassen lediglich einmalig auf der Basis von 10 bis 20 Prozent des Grundstückswertes zu entschädigen, nicht mehr als sachgerecht angesehen werden könne.

Auf der Grundlage seines Rechtsgutachtens verdeutlichte Prof. Dr. Bernd Holznagel von der Universität Münster, dass der Gesetzgeber durchaus die Möglichkeit habe, Entschädigungsgrundsätze unter Beachtung gewandelter Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten im Zuge des Abwägungsprozesses neu zu bestimmen. Obwohl die Netzbetreiberunternehmen weiterhin in der Regel Allgemeininteressen umsetzen, sind sie durchgehend privatrechtlich organisiert und zunehmend gewinnorientiert. Andererseits deckt die einmalige Entschädigung in keiner Weise künftige Nutzungseinschränkungen durch die Leitungstrassen sowie die Minderung von Entwicklungsmöglichkeiten für die Gründstückseigentümer ab.

Verständlicherweise wird dies von den Vertretern der Energiewirtschaft und der Netzbetreiberunternehmen anders gesehen. Es konnte jedoch der Einwand nicht entkräftet werden, dass die Entschädigungssummen gegenüber den Grundstückseigentümern nur einen verschwindend geringen Bruchteil der künftigen Netzausbaukosten ausmachen.

Die Vertreter der betroffenen Landwirte und Grundstückseigentümer waren sich im Ergebnis einig, gegenüber der Politik nachhaltig Handlungsbedarf einzufordern. Die jahrzehntelange Entschädigungspraxis bedarf einer grundsätzlichen Überprüfung und unter Beachtung der veränderten Bedingungen sollten neue Entschädigungsansätze vom Gesetzgeber entwickelt werden. Der unstrittig erforderliche umfangreiche Netzausbau in den nächsten Jahren bedarf auch der Akzeptanz der Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen. (dbv)
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