Das forderten die Teilnehmer des von der Fachagentur
Nachwachsende Rohstoffe (FNR) organisierten Fachseminars „Alternative Biobrennstoffe“ am 21. Juni in Berlin und legten Empfehlungen zur Änderung der geltenden Genehmigungspraxis vor. Während Getreide in Biogasanlagen oder zur Herstellung von
Bioethanol bereits in großem Stil für die Strom- und Kraftstoffproduktion genutzt wird, führt die Wärmeerzeugung – derzeit behindert vor allem durch massive genehmigungsrechtliche Schwierigkeiten - noch immer ein Schattendasein. Dabei entstehen in Deutschland jährlich allein rund 3 Millionen Tonnen an Minderpartien, die für die Wärmebereitstellung prädestiniert sind, weil ihnen die Verwertung in der Nahrungs- und Futtermittelindustrie verwehrt bleibt.
Moderne Getreidekessel sind jetzt auch im kleinen Leistungsbereich in der Lage, Getreide ohne technische Probleme zu verbrennen. Dank intensiver Entwicklungsarbeiten in den vergangenen Jahren halten sie die heutigen Emissionsgrenzwerte gemäß 1. Bundesimmissionschutzverordnung (1. BImSchV) auch ohne aufwändige Abgasnachbehandlung ein.
Mit diesem am 21. Juni in Berlin vorgestellten Ergebnis schlossen die umfangreichen Untersuchungen zur Genehmigungsfähigkeit von Getreidekesseln ab, die vom Bundeslandwirtschaftsministerium in den letzten drei Jahren mit 10 Projekten und etwa 2 Mio. Euro an Fördermitteln unterstützt worden waren. Auf dem Fachseminar ebenfalls präsentiert wurden neue, spezielle Systeme zur Abgasnachbehandlung, die den spezifischen Anforderungen des Heizens mit Getreide in unteren Leistungsbereichen gerecht werden.
Auf dem Fachseminar wurde aber auch deutlich, dass die aktuellen Vorschläge zur Novellierung der 1. BImSchV in einigen Punkten zu weit gehen. Insbesondere die Vorstellungen über verschärfte Staubemissionen sind mit dem heutigen Stand der Technik nicht ohne Einsatz einer aufwändigen Abgasnachbehandlung einhaltbar. Diese Maßnahmen sind jedoch bei Kleinfeuerungsanlagen ökonomisch nicht vertretbar. (FNR)