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19.05.2011 | 19:08 | EEG-Novelle  

Fachverband Biogas warnt vor Schnellschüssen beim EEG 2012

Freising - Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch vor der Sommerpause zu novellieren und damit den Branchenakteuren einen zeitlichen Vorlauf vor dem In-Kraft-Treten am 1. Januar 2012 zu verschaffen.

Biogasanlage
Der gestern veröffentlichte Gesetzentwurf enthält durchaus sinnvolle Verbesserungsvorschläge, bedarf allerdings im Detail noch dringender Überarbeitung. Positiv ist die Fortführung der bewährten Vergütungsdifferenzierung nach Anlagengrößen und nach unterschiedlichen Einsatzstoffen.

Absolutes K.O.-Kriterium für neue Biogasanlagen, egal welcher Größe, wäre der im EEG-Referentenentwurf vorgeschlagene Mindestwärmenutzungsgrad von 60 Prozent. „Zwar ist die verstärkte Nutzung der erneuerbaren Wärme aus Biogasanlagen ausdrückliches Ziel des Fachverbandes und der Biogasbranche insgesamt“, erklärt Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas. „Jedoch würde keine Bank noch eine Finanzierung bewilligen, wenn bei Unterschreitung des 60 Prozent Kriteriums der Vergütungsverlust droht. Was macht der Anlagenbetreiber in einem milden Winter oder wenn ihm ein Wärmeabnehmer wegbricht?“ fragt da Costa Gomez.

Eine derartige Vorgabe würde den Betreiber darüber hinaus gegenüber seinem Wärmeabnehmer erpressbar machen. Der Fachverband Biogas fordert daher den Weiterbestand des KWK-Bonus, der sich in seiner jetzigen Form mit der Kontrolle durch die Umweltgutachter bewährt hat.

Sehr kritisch beurteilt der Fachverband Biogas die empfohlene Halbierung des Güllebonus für Altanlagen. „Dieser Vorschlag gefährdet nicht nur all jene Betreiber, die in den vergangenen zwei Jahren Investitionen getätigt haben, um den Güllebonus in Anspruch nehmen zu können“, warnt da Costa Gomez, „eine derartige Änderung wäre darüber hinaus ein Eingriff in den Bestandsschutz und würde nach der Diskussion um den § 19 im EEG 2009 erneut zu einer Verunsicherung der gesamten Branche führen.“ Daher drängt der Fachverband Biogas entschieden darauf, den Vertrauensschutz zu gewährleisten und keinerlei Kürzungen bei Altanlagen vorzunehmen.

Auch die zahlreichen Verordnungsermächtigungen im EEG-Entwurf haben nichts mehr mit Investitionssicherheit zu tun. Das Bundesumweltministerium würde sich an so vielen entscheidenden Punkten bevollmächtigen, grundlegende Dinge ohne die Beteiligung des Parlamentes zu verändern, dass eine der wichtigsten Säulen des EEG gefährdet ist: die Investitionssicherheit.

Bei der Vergütung von biogenen Reststoffen darf es nach Ansicht des Fachverbandes keine Unterscheidung zwischen Alt-und Neuanlagen geben. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht hier eine Besserstellung von neuen Biogasanlagen vor, was zu einer Benachteiligung bestehender Abfallanlagen führen würde, weil diesen ca. 800 Anlagen die Einsatzstoffe verloren gingen. Der Fachverband Biogas sieht keinen Grund für eine Erhöhung der Vergütungen für Abfallstoffe in neuen Abfallbiogasanlagen.

Grundsätzlich erkennt der Fachverband in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine maßgebliche Bevorteilung von Großanlagen gegenüber standortangepassten kleineren und mittleren Anlagen. Nach Berechnung des Verbandes erhielte eine drei Megawatt-Anlage mit dem EEG 2012 rund 600.000 Euro mehr im Jahr als im EEG 2009 mit Güllebonus. „Dabei sind es gerade die kleineren, standortangepassten Anlagen, die bei der Bevölkerung auf hohe Zustimmung stoßen“, betont da Costa Gomez.

Der Gesetzentwurf erweckt den Eindruck, dass die Bundesregierung die Erneuerbaren Energien in Zukunft in den Händen der großen Energieversorger sehen will. Wenn sie die Energiewende ernst nimmt, sollte sie jetzt die Weichen für eine zukunftsfähige, dezentrale und bürgernahe Strom- und Wärmeversorgung stellen. Der aktuelle Gesetzentwurf trägt zu diesem Ziel wenig bei. Das Parlament hat hier noch kräftig nachzubessern. (fachverband-biogas)
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