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16.08.2022 | 12:48 | Gaskise 

Flüssiggas: Von der Gasumlage betroffen oder nicht?

Berlin - Aus den Gasen Propan und Butan bestehendes Flüssiggas ist von der ab Oktober geltenden Gasumlage zur Rettung wichtiger Erdgasimporteure nicht betroffen. Darauf hat der Deutsche Verband Flüssiggas hingewiesen.

Flüssiggas
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(c) proplanta
«Flüssiggas ist nicht zu verwechseln mit Erdgas beziehungsweise verflüssigtem Erdgas», sagte ein Sprecher. Der Unterschied zwischen Flüssiggas und verflüssigtem Erdgas liege in der Art der Verflüssigung und damit der Nutzung. So bestehe Flüssiggas, sogenanntes «Liquefied Petroleum Gas» (LPG) aus Propan und Butan. Diese Gase ließen sich bei Raumtemperatur und geringem Druck verflüssigen. Das entstehende Gas lasse sich lange in Tanks lagern. Wegen seiner Leitungsunabhängigkeit sei es besonders im ländlichen Raum beliebt.

Bei Erdgas sei der Hauptbestandteil Methan, das sich unter Druck bei Raumtemperatur nicht verflüssigen lasse. Um es zu verflüssigen, werde es stark heruntergekühlt. Verflüssigtes Erdgas, sogenanntes «Liquefied Natural Gas» (LNG) könne nicht beliebig lange in dezentralen Tanks gelagert werden. Um LNG für die Wärmeversorgung nutzen zu können, müsse es nach dem Transport per Schiff in LNG-Terminals wieder in einen gasförmigen Zustand umgewandelt werden.

Wichtigste Quelle für die Flüssiggasversorgung seien deutsche Raffinerien, sagte der Sprecher weiter. Bei den Importen kämen mehr als 90 Prozent der Lieferungen aus EU-Ländern, Skandinavien und den USA.
dpa
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