„Die Entscheidung schwächt die Position von Holz bei der Umstellung der Energieträger“, erklärte der stellvertretende ZVG-Generalsekretär Dr. Hans Joachim Brinkjans am Donnerstag (22.9.) in Berlin.
Die Auswirkungen der Länderkammerentscheidung für den Gartenbau seien noch nicht abzuschätzen. Brinkjans forderte von der Politik klare Antworten, wie die Umstellung auf erneuerbare Energien nun ausgestaltet werden solle. In den nachgeordneten Regelungen zum BEHG müsse Holz weiterhin ausgenommen werden.
Der federführende Wirtschaftsausschuss im
Bundesrat hatte sich dafür ausgesprochen, Waren der Positionen 4401 und 4401 der Kombinierten Nomenklatur und damit insbesondere Brennholz vom Anwendungsbereich des BEHG auszunehmen. Dafür fand sich bei der Abstimmung am vergangenen Freitag allerdings keine Mehrheit.
Der ZVG hatte im Vorfeld für die Annahme der Wirtschaftsausschuss-Empfehlung geworben. Er fürchtet eine Verteuerung des klimaneutralen Energieträgers Holz und eine investitionshemmende Wirkung.