«Beide Gutachten unterstreichen unsere Skepsis, dass Fracking in Nordhessen weder umweltverträglich noch wirtschaftlich darstellbar ist», sagte Puttrich am Donnerstag im Umweltausschuss in Wiesbaden laut Mitteilung. Sie hat das Regierungspräsidium Darmstadt gebeten, der kanadischen Erdgasfirma BNK gegenwärtig keine Erlaubnis für das Aufspüren von Erdgas zu erteilen.
Beim Fracking geht es um die Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten. Dabei werden zum Aufsprengen neben Wasser und Sand auch Chemikalien in das Gestein gepumpt. Die Technik ist umstritten und noch nicht allzu gut erforscht. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte Ende Februar beschlossen, Fracking in Trinkwasserschutzgebieten grundsätzlich zu verbieten. Für alle anderen Bereiche soll es strenge Auflagen geben.
Die Grünen hatten gefordert, die Genehmigung zu untersagen - und zwar dauerhaft. Die Gutachten hätten ergeben, dass in mehr als 80 Prozent der untersuchten Gebiete in Nordhessen öffentliche Interessen wie Trinkwasserschutzgebiete, Naturschutz, aber auch Siedlungs- und Verkehrsflächen gegen Fracking sprechen.
Die Grünen fordern weiterhin wie auch die
SPD ein
Moratorium für Fracking in ganz Hessen, zudem ein Verbot des Einsatzes umwelttoxischer Chemikalien bei dieser Methode. Die SPD bezeichnete die Entscheidung als überfällig. Der heutige Tag sei ein guter Tag für Mensch und Umwelt in Nordhessen.
Laut dem Gutachten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie sei von dem insgesamt mehr als 5.000 Quadratkilometer großen Areal ohnehin nur ein kleiner Teil für die Gasfördermethode nutzbar. Durch die geologisch sehr unterschiedliche Situation in Nordhessen vermute das Landesamt nur auf rund 16 Prozent der Gesamtfläche des von BNK beantragten Areals überhaupt Schiefergasvorkommen.
Das Gutachten komme zu dem Schluss, so Ministeriumssprecher Thorsten Neels, dass aufgrund der unzureichenden Aussicht auf eine wirtschaftliche Gasförderung im Zusammenspiel mit den kritischen Stellungnahmen der Fachbehörden schon die beantragte Aufsuchungserlaubnis versagt werden könne. (dpa/lhe)