Dazu müssten die Atombetreiber ihre alten Kohleanlagen stilllegen, stellten Berliner Rechts- und Energieexperten in einem Gutachten heraus, das der Deutschen Presse- Agentur dpa am Freitag vorlag und am Montag in Berlin vorgestellt werden soll. Verlangt wird darin, Zusatzgewinne von 60 Milliarden Euro bei einer - von Umweltminister Norbert Röttgen (
CDU) ins Spiel gebrachten - Verlängerung um nur acht Jahre teilweise abzuschöpfen.
Auftraggeber sind acht unabhängige Energieunternehmen, darunter die ARGEnergie mit vielen kleinen und mittleren Stadtwerken in Baden- Württemberg, die Trianel GmbH (70 Stadtwerke vor allem in Nordrhein-Westfalen) und die Stadtwerke Hannover und Lübeck. Sie bündeln die Interessen von 150 deutschen Stadtwerken und Regionalversorgern. Nicht an der Beauftragung des Gutachtens mitgewirkt hat damit der Spitzenverband Kommunaler Unternehmen (VKU) als Sprachrohr der Branche. Hintergrund ist die Sorge, dass die vier großen Stromkonzerne Eon,
RWE,
Vattenfall und
EnBW bei einer Verlängerung der Atomlaufzeiten ihre «Marktmacht» mit 80 Prozent Anteil im Wettbewerb der Stromerzeugung zementieren könnten.
Der VKU-Präsident und Oberbürgermeister von Hannover, Stephan Weil (SPD), äußerte erneut Bedenken gegen den von der schwarz-gelben Koalition gewollten Weiterbetrieb der Kernkraftwerke über 2022 hinaus. «Laufzeitverlängerungen (von Atommeilern) stellen einen massiven Eingriff in die Marktverhältnisse dar und könnten einen erheblichen energiewirtschaftlichen Flurschaden hinterlassen», sagte er der Deutschen Presse-Agentur dpa. «Darüber muss sich die Bundesregierung im Klaren sein.»
Bei Laufzeitverlängerung fordern die Berliner Gutachter zugleich Ausgleichszahlungen der Konzerne. Bei einer Laufzeitverlängerung auf 40 Betriebsjahre käme es bei den Konzernen zu Zusatzgewinnen von rund 60 Milliarden Euro - davon 26,4 Milliarden Euro bei Eon, 15,6 Milliarden Euro bei RWE, 13 Milliarden Euro bei EnBW und 3,6 Milliarden Euro bei Vattenfall. Bei weiteren 20 Jahren wären es zusammen etwa 230 Milliarden Euro. «Zusatzgewinne, die selbst bei einer teilweisen Abschöpfung durch den Staat bei diesen vier Konzernen verbleiben, können von diesen dann zum Ausbau ihrer Marktposition im Bereich der konventionellen und auch der erneuerbaren (Energie-)Erzeugung eingesetzt werden.» Gleichwohl behalten sich die Auftraggeber des Gutachtens für den Fall der Laufzeitverlängerung «rechtliche Schritte gegen die Umsetzung» vor. (dpa)