Ein von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) in Auftrag gegebenes Gutachten sehe für Windkraftanlagen auf dem Land weniger Möglichkeiten, ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern, als zunächst angenommen, berichtet das «Handelsblatt» (Donnerstag). Da für diese Anlagen «aus heutiger Sicht nur noch geringe Kostenreduktionen erwartet werden können», sollten die Vergütungssätze langsamer abgesenkt werden als im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen, meldet die Zeitung unter Berufung auf die ihr vorliegende Studie.
Die Anlagenbetreiber erhalten für
Ökostrom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen, Vergütungen, die zum Teil erheblich über den Marktpreisen liegen. Das Gesetz legt die Kosten auf die Verbraucher um. Auch bei der Nutzung der Windkraft auf hoher See mahnen die Gutachter laut «Handelsblatt» zu behutsamem Vorgehen: Man solle so lange mit einer Verringerung der Vergütungen warten, «bis mehrjährige Betriebserfahrungen mit mehreren Anlagen vorliegen».
Union und
SPD hatten sich darauf verständigt, die EEG-Förderung zu
überprüfen. Das vom Leipziger Institut für Energetik und Umwelt
gemeinsam mit dem Prognos-Institut erstellte Gutachten kommt nach dem Zeitungsbericht zu dem Ergebnis, dass die Förderung der Stromproduktion aus Wind, Sonne, Wasser und
Biomasse an einigen Stellen erheblich reformiert werden muss. So sei etwa die Stromerzeugung aus Klärgas und Deponiegas von den Vergütungen durch das EEG nicht abhängig. Daher könnten diese Technologien aus dem EEG gestrichen werden. Dagegen raten die Autoren dazu, die Vergütung für kleine, neu errichtete Wasserkraftwerke anzuheben. Eine Kürzung halten die Gutachter bei Photovoltaik-Dachanlagen für geboten. (dpa)