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10.12.2021 | 12:05 | Hohe Hürden 
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Hält Bürokratie Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern?

Frankfurt/Wiesbaden - Der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund Hessen kritisiert, dass wegen hoher bürokratischer Hürden viele für Photovoltaik-Anlagen geeignete Dächer auf Mietshäusern leer blieben.

Photovoltaik-Anlage auf Mietshaus
Hat der Vermieter eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, kann der Mieter den Strom kaufen, muss es aber nicht. Haus & Grund Hessen hält das für eine Hürde beim Klimaschutz und fordert eine Abnahmepflicht. (c) proplanta
Denn Mieter seien nicht verpflichtet, den Strom abzunehmen. «Weil die Abnahme des Mieterstroms nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden darf, läuft der Vermieter jährlich Gefahr, die Grundlage für die meist länger laufende Finanzierung seiner Anlage zu verlieren. Eine völlig praxisferne Regelung», sagte Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt.

Aktuell müssten Vermieter und Mieter einen separaten Vertrag abschließen, der eine maximale Laufzeit von zwölf Monaten haben dürfe - mit der Option auf eine Verlängerung um ein weiteres Jahr. Diese Bürokratie halte den Photovoltaik-Boom von Mietshäusern fern, erläuterte Ehrhardt. «Eine vertane Chance, denn die Bereitschaft ist da.»

Wegen der niedrigen Preise für Solarmodule und eines gestiegenen Umweltbewusstseins hätten 2020 Eigentümer in Deutschland doppelt so viele Anlagen auf ihrem Haus installiert wie im Jahr zuvor - aber eben nur auf ihrem privat genutzten. «Nur die Motivation, dass sich solche - in der Anschaffung teure - Anlagen rechnen, kann Eigentümer flächendeckend dazu veranlassen, sich für die Installation zu entscheiden», so Ehrhardt.

Er schlägt daher eine Abnahmepflicht für Mieter vor. Sie sollen demnach für den gesamten verbrauchten Strom nur maximal 90 Prozent des ortsüblichen Preises zahlen. Der Vermieter könnte den verbrauchten Strom über die Betriebskosten abrechnen.

«Wir wissen auch, dass dieser Weg aktuell noch nicht mit der Wahlfreiheit des Energieversorgers vereinbar ist», schränkte Ehrhardt ein. «Aber hier gilt es, Kosten und Nutzen abzuwägen - und wenn Europa neue Wege im Klimaschutz gehen möchte, kann die neue Bundesregierung doch einen guten Weg zeigen, wie europaweit brachliegende Dachflächen sinnvoll genutzt werden können.»

Der Landesverband Hessen des Deutschen Mieterbundes würde den Vorschlag von Haus & Grund Hessen im Sinne des Klimaschutzes begrüßen, wenn sichergestellt sei, dass der Strompreis für den Mieter tatsächlich günstiger sei als der ortsübliche Preis, sagte Verbandsdirektorin Eva-Maria Winckelmann. «Es müsste genau definiert sein, was der ortsübliche Preis ist. Der Mieter müsste genau wissen, worauf er sich einlässt», betonte sie.

Zudem sei auch der Abbau bürokratischer Hürden für Mieter wünschenswert, die ihrerseits eine Photovoltaik-Anlage etwa am Balkon installieren wollten. «Damit sind leider viele Vermieter nicht einverstanden», monierte Winckelmann.
dpa/lhe
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Kommentare 
delta24 schrieb am 30.12.2021 01:28 Uhrzustimmen(0) widersprechen(0)
nicht nur bei Mietshäuseren

Wir haben mehreren Hallendächern belegt mit Solaranlagen
und streiten uns jetzt herum wegen der Inbetriebnahme.
Die Solarzellen, Wechselrichter wurden zentral in den USA eingekauft, Das Energiemanagementsystem ist eine Eigenentwicklung unserer Elektronikabteilung, bereits in 23 Ländern in Betrieb, nur in Deutschland dürfen wir es nicht einschalten. Da wir aber keinen örtlichen Solarteur einbinden konnten, die Komponenten nicht alle in Deutschland registriert sind, dürfen wir keinen Solarstrom verwenden und hoffen jetzt auf Habeck damit dies Blödsinn hier aufhört.
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