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11.01.2023 | 11:30 | Entlastungen 
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Heizöl & Pellets: Zuschuss soll 2023 ausbezahlt werden - Erstattungsantrag hier stellen

Stuttgart - Im Gegensatz zur Gas- und Strompreisbremse soll der Zuschuss für Heizöl und Pellets lediglich auf Antrag ausbezahlt werden.

Heizöl Pellets Zuschuss wo beantragen
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(c) proplanta
An die Auszahlung, die rückwirkend ab 2023 für alle Länder und Verbraucher ausbezahlt werden, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

1.) Heizöl bzw. Pellets müssen im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 gekauft worden sein

2.) Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben

3.) Eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung muss vorgelegt werden

4.) Im jeweiligen Bundesland muss ein Antrag auf die Entlastung gestellt werden

5.) Bagatellgrenze beachten: Es muss um mehr als 100 Euro Zuschuss gehen

6.) Maximal 2.000 Euro pro Haushalt


Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der Staat 80 Prozent der Rechnung, die das Doppelte der Kosten des Jahres 2021 übersteigt.

Die Basis der Zuschusshöhe ist demnach nicht der Gesamtbetrag, sondern nur der Teil, der über den Kosten aus dem Vorjahr liegt. Für die Rechnung ist somit nicht nur der Einkaufspreis für Heizöl oder Pellets aus 2022 relevant, sondern auch die Preise aus dem Jahr 2021. Der Einfachheit halber plant die Politik, dafür einen einheitlichen Referenzpreis für alle anzusetzen.

Erstattungsantrag
PP
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Kommentare 
Birni schrieb am 22.01.2023 08:10 Uhrzustimmen(53) widersprechen(26)
Auf welcher Behörde muß man den Antrag stellen. Das wichtigste findet man nirgends. Typisch Deutsch
Fritz schrieb am 14.01.2023 09:27 Uhrzustimmen(2) widersprechen(17)
Der Link zum Erstattungsantrag enthält keinen Antrag für Verbraucher sondern nur für Versorger!!!!!!
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