Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
16.08.2016 | 08:41 | Energiepolitik 

Hessen: Regelungen zur „WindEnergieDividende“ in Kraft getreten

Wiesbaden - Hessische Kommunen können jetzt direkte finanzielle Beteiligung an den Pachteinnahmen aus Windenergieflächen im Staatswald beantragen.

Windenergieflächen im Staatswald
(c) proplanta
„Mit der WindEnergieDividende können Kommunen direkt von der Windenergie profitieren. Damit treiben wir die Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort voran, werben für Unterstützung und leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz in Hessen“, sagte Klimaschutzministerin Priska Hinz anlässlich des Inkrafttretens der „WindEnergieDividende“.

Kommunen, die unmittelbar betroffen sind und eine Windenergieanlage in ihren Gemeindegrenzen oder in direkter Nachbarschaft haben, können jetzt eine Beteiligung an den Pachteinnahmen für Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen beantragen.

Die Höhe der finanziellen Beteiligung der Städte und Gemeinden beträgt 20 Prozent des wirtschaftlichen Ertrages aus den Pachteinnahmen. Anspruchsberechtigte Kommunen können diese Gelder frei verwenden. Sowohl der Hessische Städtetag als auch der Hessische Städte- und Gemeindebund haben diese Form der finanziellen Beteiligung an der Windkraft im Staatswald ausdrücklich begrüßt.

Die Antragstellung an das Regierungspräsidium Kassel ist mittels eines formlosen Antrags unter Nachweis der Betroffenheit und der Antragsberechtigung möglich. Die Ausführungsbestimmungen, die zum 13. Juli 2016 in Kraft getreten sind, sind im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 1. August 2016, in der Ausgabe 31/2016, S. 816, veröffentlicht (online unter: http://bit.ly/2bh5Ls2).

„Wir wollen, dass möglichst viele Kommunen von der Windenergie profitieren, deshalb können Kommunen in der Nähe von Windenergieanlagen neben der Beteiligung an den Pachteinnahmen auch auf Grundlage einer Förderrichtlinie Mittel für eigene Klimaanpassungs- und Klimaschutzprojekte beantragen“, so Klimaschutzministerin Priska Hinz. Hierfür stehen im Rahmen des Programms HeWiK (Hessische Windenergie für Klimaschutz) im Landeshaushalt Mittel in Höhe von einer Million Euro jährlich zur Verfügung.

Informationen zur Antragstellung für das Förderprogramm finden sich bei der WI-Bank unter: https://www.wibank.de/wibank/klimaschutz/klimaschutz/385466.
umwelt-hessen
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 EU-Ziel für Offshore-Windenergie noch in weiter Ferne

 Anwohner neuer Windräder sollen finanziell profitieren

 Nordex startet mit deutlichem Auftragsplus ins neue Jahr

 CDU befürchtet Wildwuchs bei Windrädern

 Habeck wirbt bei Ampel-Fraktionen für schnelleren Offshore-Ausbau

  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken