Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
04.12.2018 | 14:43 | Kostenbremse 
Diskutiere mit... 
   1   2

Höchstwert für Ausschreibungen für Wind an Land 2019 festgelegt

Bonn - Auf 6,20 Cent/kWh hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 festgelegt.

Höchstwert für Ausschreibungen für Wind
(c) proplanta
Es handelt sich dabei um die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber erzielen kann. „Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können", erklärte der Präsident der Bonner Behörde, Jochen Homann.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht eine Festlegung durch die Bundenetzagentur vor, wenn die in den Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte von den voraussichtlichen Stromgestehungskosten stark abweichen. Die Erzeugungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden in Gutachten unter Berücksichtigung von veränderlichen Parametern mit einer Bandbreite von bis zu 6,15 Cent/kWh prognostiziert. Dieser Wert wurde bei der Bestimmung des Höchstwerts leicht angehoben, um Wettbewerb an weniger ertragreichen Standorten nicht auszuschließen. Der festgelegte Höchstwert gilt für ein Jahr. Er schafft laut Bundesnetzagentur Planungssicherheit für die Projektierer von Windkraftanlagen und stellt zugleich eine Kostenbremse dar.

Ohne eine Festlegung durch die Bundesnetzagentur würden die Höchstwerte auf Grundlage der höchsten noch bezuschlagten Gebote der jeweils letzten drei Ausschreibungsrunden ermittelt; der Durchschnitt würde um jeweils 8 % erhöht. Dies könnte zu einem unangemessen starken Anstieg der Höchstwerte führen, heißt es in Bonn. Die Festlegung ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen veröffentlicht und wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur publiziert.
AgE
Kommentieren Kommentare lesen ( 1 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
Apparatschik schrieb am 11.12.2018 12:00 Uhrzustimmen(7) widersprechen(2)
Irrenhaus Deutschland
Die Ausschreibungsmengen werden angehoben und der Höchstwert hinterher. Damit ist der insgeheim offensichtlich nicht erwünschte Wettbewerb, um den Strompreisanstieg auch nur halbwegs in den Griff zu kriegen, tot.
Die Windlobby (EEG Abzocker) und die Grünen in fast allen Parteien (Klima-Paniker*Innen) setzen sich mal wieder durch.
Ich dagegen bin zwangsverpflichtet deren Experimente mit mehreren hundert € je Familienmitglied zu zahlen. Wo bleibt eigentlich die Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen diese staatlichen bewusst legitimierte Abzockerei. Bei VW, also der "bösen" Autoindustrie, poltert neben anderen der Vorsitzende Müller (zufällig ein Ex Grüner Umweltminister) auch lauthals voran.
Das ist einseitige Planwirtschaft pur.
  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken