Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im WohnungsbauBrüssel - Das Europäische Parlament hat beschlossen, EU-Strukturfondsmittel auch in Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Wohnungsbau zu investieren. |
(c) proplanta Der EU-Fonds für regionale Entwicklung kann somit auch bei der Installation von Doppelverglasungen, Fassadendämmungen und Sonnenkollektoren für Wohngebäude oder beim Austausch alter Warmwasserboiler durch neue energiesparende Geräte genutzt werden. Das EP hat lediglich sieben Änderungen am Kommissionstext vorgenommen. Diese sind jedoch mit dem Ministerrat abgestimmt, so dass das Gesetzgebungsverfahren in Erster Lesung abgeschlossen und schnell reagiert werden kann. 629 Abgeordnete stimmten für die Verordnung, 17 dagegen, 12 enthielten sich der Stimme.
Mit der Verordnung wird die Mittelausstattung nicht erhöht. Die Mitgliedstaaten erhalten lediglich die Möglichkeit, ihre Prioritäten neu auszurichten und ihre operationellen Programme auf die Finanzierung von Maßnahmen in diesem Bereich umzustellen.
Obergrenze von vier Prozent
Vorgesehen ist eine Obergrenze von 4 % der gesamten Mittel für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) für jeden Mitgliedstaat bei Ausgaben für Verbesserungen der Energieeffizienz und für die Verwendung erneuerbarer Energien in vorhandenen Wohnbauten. Diese neue Art von Interventionen im Wohnungsbau wird in allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, während „neue“ Mitgliedstaaten (EU-12) nach den bestehenden EFRE-Bestimmungen (und mit höchstens 3 % der EFRE-Zuteilung für die betreffenden operationellen Programme bzw. 2 % der gesamten EFRE-Zuweisung auf nationaler Ebene) weiterhin auch andere Wohnungsbauausgaben finanzieren können.
Die Gesamtausgaben für den Wohnungsbau könnten in den einzelnen neuen Mitgliedstaaten, die nach unterschiedlichen Vorschriften und Regeln handeln, bis zu 6 % ihrer gesamten EFRE-Zuweisung erreichen. Außerdem wird in die EFRE-Verordnung ein neuer Absatz aufgenommen, um die erforderliche Vereinfachung der Verwaltung bei Management, Begleitung und Kontrolle von Vorhaben zu gewährleisten.
Entsprechend den neuen Bestimmungen werden für alle EFRE-Zuschüsse und in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften drei weitere Arten von förderfähigen Kosten vorgesehen: indirekte Kosten (bis zu 20 % der direkten Kosten eines Vorhabens), Pauschalbeträge (bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 EUR) und Pauschalsätze auf der Grundlage von Standardeinheitskosten. (PD)
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