Es geht um die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Umstellung der Förderung von
Ökostrom auf Ausschreibungen. Feste Sätze für Strom aus erneuerbaren Energien sollen ab 2017 zu großen Teilen abgeschafft werden.
Die Höhe wird dann per Ausschreibung im Wettbewerb vergeben. Dabei kommen Anbieter zum Zug, die die geringste Förderung verlangen.
Da die bisherigen Eckpunkte für die geplante EEG-Novelle kein Ausschreibungsverfahren für
Biomasse vorsähen, hätten die drei Länder ein entsprechendes Modell erarbeitet, teilte das rheinland-pfälzische Umweltministerium am Donnerstag in Mainz mit. Das sehe den Erhalt der Strommenge aus Bioenergie vor sowie einen moderaten Zubau an Anlagen.
Bioenergie sei unverzichtbar für die Energiewende und liefere gerade dann Strom, wenn die Sonne nicht scheine und Wind nicht wehe, betonte der rheinland-pfälzische Umweltstaatssekretär Thomas Griese (Grüne). Wenn es nicht gelinge, die Nutzung der Bioenergie zu stärken und zumindest den Bestand an Biomasseanlagen zu erhalten, drohe dem gesamten Sektor bis spätestens 2035 das Aus.