Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
23.07.2015 | 13:05 | BSW-Pachtvertrag 

Mustervertrag zur Verpachtung von Solarstromanlagen bietet Sicherheit

Berlin - Die Anwendung eines vom Bundesverband Solarwirtschaft herausgegebenen Mustervertrages bei der Verpachtung von Solarstromanlagen vermeidet die Einstufung des beliebten PV-Geschäftsmodells als Finanzierungsleasing.

Solaranlage verpachten
Solaranlage verpachten - der BSW-Pachtvertrag bietet Sicherheit. (c) proplanta
Das bestätigte jetzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In den vergangenen Monaten hatten verschiedene Fach- und Branchenmedien darüber berichtet, dass die BaFin in einem Einzelfall ein Anlagenpachtmodell für eine Photovoltaik-Anlage als erlaubnispflichtiges Finanzierungsleasing im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft hatte. In der Folge führte dies zur Verunsicherung innerhalb der Branche, weil Finanzierungsleasing erlaubnispflichtig ist und zu wesentlich höheren Anforderungen an den Verpächter führt.

Der BSW-Solar als Anbieter eines Mustervertrages hat sich in den vergangenen Wochen im direkten Austausch mit der BaFin und verschiedenen Anwaltskanzleien für eine schnellstmögliche Klärung der Angelegenheit eingesetzt und kann nun Erfolg vermelden. Ein Finanzierungsleasing liegt nach einem inzwischen erhaltenen Schreiben der BaFin nicht vor, wenn entweder das Risiko des zufälligen Anlagenuntergangs bei dem Eigentümer verbleibt oder aus dem Pachtvertrag während der gewählten Vertragslaufzeit keine Vollamortisation der Investitionskosten durch die Pachtzahlungen resultiert.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar empfiehlt: „Alte BSW-Musterverträge können unverändert weiter genutzt werden, wenn der Verpächter der Neuanlage im Rahmen der Vertragslaufzeit nicht die kompletten Anschaffungs- und Finanzierungskosten durch Pachtzahlungen erwirtschaftet.

Ob diese Voraussetzung gewahrt ist, sollte sicherheitshalber mit der BaFin im Einzelfall abgeklärt werden. Wer diesen Aufwand scheut, sollte auf unsere Neufassung des Mustervertrags umsteigen, die allen bisherigen Käufern automatisch kostenlos zugeschickt wird. Auch neue Investoren ersparen sich mit Hilfe des geprüften BSW-Mustervertrages natürlich den zeitraubenden Aufwand der Einzelprüfung.“ (BSW)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger

 Lindnerbräu - Hoch die Krüge!

 Mutmaßlicher Wolfsangriff - mehrere Schafe in Aurich getötet

 Weniger Schadholz - Holzeinschlag deutlich gesunken