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18.05.2010 | 16:30 | EU-Energiestandards 

Neue EU-Energiestandards für Neubauten

Straßburg - Neubau-Immobilien in der Europäischen Union müssen ab 2021 strenge Energiesparauflagen erfüllen.

Solarbranche
(c) proplanta
Private Neubauten müssen von 2021 an und öffentliche Bauten bereits ab Ende 2018 mit Techniken wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Sparlampen einen äußerst niedrigen Energieverbrauch aufweisen («Nahe-Null- Energiegebäude»), hieß es in der Entschließung, die das Europaparlament am Dienstag in Straßburg verabschiedete.

Mit 40 Prozent des Endenergieverbrauchs ist der Gebäudesektor der größte Energieverbraucher in der EU. Auf ihn entfallen mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen die Neuerungen teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Hauseigentümer sollen angehalten werden, bei Renovierungsarbeiten so genannte «intelligente Zähler» einzurichten. Bestehende Heizungen, Heißwasserrohre und Klimaanlagen sollen durch energiesparende Alternativen wie Wärmepumpen ersetzt werden. Diese Auflagen sollen der EU helfen, ihr Klimaziel von 20 Prozent Energieeinsparung bis 2020 zu erreichen. Nach einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem Parlament im November 2009 war dieses Votum nur noch eine Formsache.

Die Grünen ebenso wie die Umwelt-Stiftung World Wide Fund for Nature (WWF) kritisierten, dass es keine strikten Standards für die Renovierung von Altbauten gibt. Dieser Bereich ist für 40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU verantwortlich. Dagegen machten Neubauten über ein Jahr gesehen im Schnitt nur ein Prozent des Gebäudebestands aus, erklärte der WWF.

Aufgrund der großen klimatischen Unterschiede in den 27 EU-Staaten - etwa in Nord- und Südeuropa - wird die konkrete Ausgestaltung der Richtlinie den Mitgliedstaaten überlassen. Sie müssen bis 2012 der EU-Kommission ihre Strategien vorlegen. Generell soll die neue Richtlinie nicht für Häuser gelten, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, oder für Ferienhäuser, die weniger als vier Monate im Jahr bewohnt sind. Zu den Ausnahmen zählen auch Kirchen oder historische Gebäude. (dpa)
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