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17.09.2021 | 04:21 | Windenergieausbau 

Neue Stolpersteine für Windkraftplanung in Schleswig-Holstein: Bereits 21 Klagen

Kiel - Die erst nach jahrelangen Vorarbeiten beschlossenen regionalen Windkraftpläne in Schleswig-Holstein sind ein Fall für die Justiz.

Windenergie in Schleswig-Holstein
Erneut Streit um die Windkraft-Planung im Norden: 21 Befürworter der Energieform haben Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht eingelegt. Kippen die Richter in Schleswig auch die neuen Regionalpläne? (c) proplanta
Beim Oberverwaltungsgericht in Schleswig sind 21 Klagen gegen die Windkraftpläne eingegangen, alle von Befürworten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag sagte. Die Kläger wenden sich beispielsweise gegen zu große Mindestabstandsregeln für neue Windräder und den Wegfall bestimmter Flächen aus den Vorranggebieten für Windkraft.

Die Frist zur Einreichung von Klagen läuft noch bis Jahresende. Es gilt als unwahrscheinlich, dass der zuständige 5. Senat noch in diesem Jahr über die Klagen verhandeln wird. Ein Sprecher des Innenministeriums zeigte sich überzeugt, «dass die Regionalplanung der gerichtlichen Überprüfung standhalten wird». Zuvor hatten die «Kieler Nachrichten» darüber berichtet.

«Wir haben im Planungsprozess bereits erhebliche juristische Zweifel geäußert», sagte der Landesgeschäftsführer des Windkraft-Verbandes BWE dem Blatt. So seien strengere Kriterien aus politischen Gründen in die Planung aufgenommen worden, obwohl es dafür keine rechtliche Grundlage gebe. Die Ausweisung der Mindestabstände sei willkürlich erfolgt «und ist damit juristisch angreifbar».

Erst Ende 2020 hatte die Regierung neue Regionalpläne beschlossen und 344 Vorranggebiete für Windenergie mit einer Gesamtfläche von 32.000 Hektar ausgewiesen. Das entspricht zwei Prozent der Landesfläche. Von 3.200 Anlagen stehen 2.317 innerhalb der Vorranggebiete. Dort ist nicht nur ein Neubau von Anlagen möglich, sondern auch ein langfristiges Repowering, also der Ersatz alter Windmühlen durch leistungsstärkere neue. Die 977 Anlagen außerhalb der Vorranggebiete haben Bestandsschutz, müssen mittelfristig aber abgebaut werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Oliver Kumbartzky, sagte, die Klagen seien nicht überraschend. «Wir sehen dem gelassen entgegen, weil wir davon ausgehen, dass das Innenministerium eine rechtssichere Regionalplanung Wind erarbeitet hat.» Die größeren Abstände seien angesichts steigender Höhe der Anlagen notwendig, um Interessen der Anwohner zu wahren und die Akzeptanz zu verbessern. «Wir hatten im Landtagswahlkampf einen Abstand von 1.000 Metern vorgeschlagen, was jetzt auch bei neuen Flächen umgesetzt wurde.»

2015 hatte das Oberverwaltungsgericht die damaligen Regionalpläne gekippt. Um einen Wildwuchs zu verhindern, verhängte das Land daraufhin ein Moratorium für Neubauten. Jahrelang wurden neue Anlagen nur in Ausnahmefällen genehmigt. Mittlerweile gibt es wieder mehr Genehmigungen.

Im ersten Halbjahr wurde der Bau von 112 neuen Windrädern mit einer Gesamtleistung von mehr als 400 Megawatt genehmigt. 2020 waren es im gesamten Jahr 165. Aktuell gibt es im Norden mehr als 6,9 Gigawatt Windleistung. Um das Ausbauziel des Landes von zehn Gigawatt bis 2025 zu erreichen, müssen jährlich etwa 600 Megawatt hinzukommen.

Susanne Kirchhof vom windkraftkritischen Verein Vernunftkraft kritisierte, die Pläne seien «überstürzt und intransparent sowie fachlich und formell fehlerhaft» zum vermeintlichen Abschluss gebracht worden. Ziel der Regierung sei es gewesen, «die drängelnde Windkraftbranche ruhig zu stellen».

In den Planungen habe es einen gravierenden Fehler gegeben, wodurch Anwohner von zehn Windkraftflächen von Einwendungen abgehalten wurden. Diese Flächen seien online als «abgelehnte Potenzialflächen» ausgewiesen worden.
dpa/lno
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