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12.05.2023 | 16:18 | Smart Meter 

Neue Vorgaben für intelligente Stromzähler beschlossen

Berlin - Für intelligente Stromzähler gibt es bald neue Vorgaben. Der Bundesrat beschloss am Freitag den Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.

Intelligenter Stromzähler
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Die Produktion von Strom aus Wind und Sonne schwankt stärker als bei Kraftwerken. Dynamische Stromtarife sollen das abbilden. In Kombination mit intelligenten Stromzählern könnten Verbraucher dann das E-Auto laden oder Geschirr spülen, wenn es günstiger ist. (c) proplanta
Die Regeln sehen unter anderem vor, dass Privatleute und Nutzer mit relativ geringem Verbrauch für einen intelligenten Stromzähler künftig nicht mehr als 20 Euro im Jahr zahlen müssen. Für Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen sollen es 50 Euro sein.

Was Smart Meter sind

Die sogenannten Smart Meter sind vernetzte Messgeräte für Wärme oder Strom, die Verbrauchsdaten automatisch an die Anbieter übertragen und auch für die Nutzer sichtbar machen. Das könnte einfach per App funktionieren. Damit und in Kombination mit variablen Stromtarifen, bei denen der Preis mit dem Angebot an Strom aus Wind und Sonne schwankt, sollen Verbraucher ihre Stromnutzung stärker am Preis ausrichten können. Die neuen Zähler können auch registrieren, wenn Strom ins Netz eingespeist wird, was für Besitzer von Solaranlagen auf dem Dach oder dem Balkon wichtig ist.

Dynamische Stromtarife

Wertvoll könnten Smart Meter vor allem in Verbindung mit dynamischen Stromtarifen werden. Ab 2025 sollen alle Stromversorger dynamische Tarife anbieten müssen, bei denen der Strompreis je nach Angebot steigt oder sinkt. Derzeit gibt es diese Pflicht nur für große Versorger. Die neuen Tarife sollen das mit der wachsenden Bedeutung erneuerbarer Energien stärker schwankende Stromangebot besser abbilden. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs in Deutschland mit erneuerbaren Energien bestritten werden.

Der Datenschutz

Der Schutz der Daten sei gewährleistet, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. «Smart Meter versenden die aufgezeichneten Informationen verschlüsselt, pseudonymisiert - gegebenenfalls sogar anonymisiert - und ausschließlich an berechtigte Empfänger wie insbesondere Netzbetreiber oder Stromlieferanten.» Die Daten dürften nur für klar definierte Zwecke verwendet und müssten nach ihrer Verarbeitung unverzüglich gelöscht werden. Die Sicherheitsstandards für Smart Meter seien höher als beim Online-Banking.

Der Fahrplan

Im Gesetz heißt es, die Fristen für die Einführung intelligenter Stromzähler orientierten sich vorrangig am Zieljahr 2030, um grundsätzlich bis zu diesem Datum die digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitzustellen. Um die schnellere Verbreitung der neuen Zähler zu ermöglichen, fällt eine Regel weg, wonach bisher für jede Entwicklungsstufe die Zertifizierung von drei voneinander unabhängigen Herstellern erforderlich war. Außerdem wird für den Einbau künftig keine Freigabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik mehr notwendig sein.

Die Kritik

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vermisst konkrete Angaben zur Finanzierung der Geräte. «Konkret geht es um die Refinanzierung der mit dem Rollout verbundenen Kosten für die Netzbetreiber», bemängelte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. «Im schlechtesten Fall bekommen diese nur einen Teil ihrer Kosten erstattet und müssen bis zum Jahr 2029 auf die Refinanzierung ihrer Ausgaben warten.»

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme von Anfang Mai ausgeführt: «Verbraucherschützer kritisieren seit längerem, dass die hohen Kosten für intelligente Messsysteme die damit verbundenen Einsparpotenziale häufig übersteigen und der Einbau für Haushaltskunden dadurch unattraktiv wird.» Eine Senkung der Kosten für Haushaltskunden sei daher dringend erforderlich.
dpa
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