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09.11.2010 | 12:43 | Kurzumtriebsplantagen  

Nordrhein-Westfalen: Wald bleibt Wald - keine Energieholzplantagen im Wald

Düsseldorf - Das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat einen Erlass zur Anlage von Energieholzplantagen aufgehoben.

Kurzumtriebsplantage
(c) proplanta
Der Erlass der Vorgängerregierung regelte, dass die sogenannten Kurzumtriebsplantagen auch im Wald betrieben werden können. „Wir wollen keine Holz-Plantagen im Wald. Sie entsprechen nicht dem Sinne des Waldes und dienen nicht dem Naturschutz“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.

Mit Änderung des Bundeswaldgesetzes sind Kurzumtriebsplantagen kein Wald mehr im Sinne des Gesetzes. Das bedeutet, dass bei der Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf Waldflächen künftig eine Umwandlungsgenehmigung erforderlich ist. Für die Anlage von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen ist weiterhin keine Erstaufforstungsgenehmigung erforderlich.

Kurzumtriebsplantagen, die vor Aufhebung des Erlasses angelegt worden sind und für die öffentlich-rechtliche Verträge zur Anlage und Bewirtschaftung abgeschlossen worden sind, genießen Bestandsschutz. Sie werden weiterhin nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung behandelt. Insgesamt wurden seit 2007 auf Kyrillflächen Kurzumtriebsplantagen in einer Gesamtgröße von etwa 80 Hektar angelegt. (PD)
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