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20.05.2013 | 05:00 | Ökostrom-Abgabe 

Klage gegen Ökostrom-Abgabe geht in die nächste Runde

Dresden/Chemnitz - Die Musterklage des Textilherstellers Vowalon aus Treuen im Vogtland gegen die Ökostrom-Abgabe geht vor dem Oberlandesgericht in Dresden in die nächste Runde.

Ökostrom-Abgabe
(c) proplanta
Für den 9. Juli sei eine mündliche Verhandlung anberaumt, teilte das Gericht mit. Das Unternehmen hält die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig und hat deshalb gegen seinen regionalen Energieversorger enviaM aus Chemnitz auf Rückzahlung geklagt. Eigentlich soll aber so die Ökostrom-Abgabe insgesamt gekippt werden.

Der Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie (vti) unterstützt das Unternehmen. Das Landgericht Chemnitz hatte die Klage im März abgewiesen. Vowalon und der Verband hatten sich auf ein Urteil aus dem Jahr 1994 zum sogenannten Kohlepfennig berufen. In diesem Aufschlag auf den Strompreis zur Subventionierung des Steinkohleabbaus hatte das Bundesverfassungsgericht damals eine unzulässige Sonderabgabe gesehen.

Das Chemnitzer Landgericht wertete die EEG-Umlage hingegen als noch zulässige Preisregulierung (Az. 1 HK O 1113/12). Gegen das Urteil war Vowalon in Berufung gegangen. Es will notfalls eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erzwingen.

Auch zwei weitere Klagen von Textilunternehmen gegen das EEG waren von den Landgerichten Bochum (Nordrhein-Westfalen) und Stuttgart (Baden-Württemberg) sind in erster Instanz gescheitert. (dpa/sn)
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