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12.11.2016 | 13:28 | Stromnetze 

Ökostrom-Privileg auf dem Prüfstand

Brüssel - Die EU-Kommission will nach einem Medienbericht ein Instrument zur Stärkung erneuerbarer Energien beschneiden.

Einspeisung von Ökostrom
(c) proplanta
Bisher müssen die Betreiber von nationalen Stromnetzen in der EU den Betreibern von Wind-, Solar- oder Biogasanlagen ihren Strom bevorzugt abnehmen, wenn es ein Überangebot auf dem Markt gibt.

Diese Vorzugsbehandlung soll fallen, wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» unter Berufung auf einen Entwurf berichtete. Die EU-Kommission dürfte die Pläne vor Jahresende offiziell vorstellen.

Nach «Spiegel»-Informationen soll der Ökostrom-Vorrang für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2021 gebaut werden, eingeschränkt werden. Die Sonderregelung würde dann nur noch für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 500 Kilowatt gelten, ab 2026 nur noch für Anlagen mit einer Leistung von 250 Kilowatt. Größere Solaranlagen oder Windparks hätten dann keine Vorfahrt mehr.

Wenn Ökostrom-Anlagen mehr als 15 Prozent der erzeugten Elektrizität erzeugen, soll der Vorrang laut «Spiegel» ganz wegfallen. Bei Deutschland, wo der Öko-Anteil in der Stromerzeugung 2015 bei 29 Prozent lag, wäre dies der Fall.

EU-Staaten, die großzügigere Regelungen auch nach 2021 beibehalten wollen, müssten dem Bericht zufolge die EU-Kommission um Erlaubnis fragen. Diese könne erst nach Rücksprache mit anderen Mitgliedsländern erteilt werden. Eine solche Regelung könnte Konfliktpotenzial bergen: Während Deutschland den Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben hat, sind Länder wie Polen weiterhin stark auf Kohle angewiesen.
dpa
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