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28.01.2015 | 08:05 | Photovoltaik-Freiflächenanlagen 

Photovoltaikanlagen ab 2016 auch auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten

Berlin - Die Bundesregierung erlaubt die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen, schreibt dafür aber enge Grenzen vor.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen
(c) proplanta
Nach der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat, dürfen im Rahmen der Pilotausschreibungen ab 2016 bis zu zehn Anlagen auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden. Mit der Begrenzung werde sichergestellt, dass die Nutzung von Ackerflächen maßvoll erfolge, heißt es in der Verordnung.

Für dieses Jahr bleibt es dabei, dass im Rahmen von Pilotausschreibungen Photovoltaikanlagen lediglich in einem Streifen von maximal 110 m entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen und versiegelten Flächen errichtet werden dürfen. Ab 2016 wird die Flächenkulisse erweitert. Neben Ackerflächen in benachteiligten Gebieten werden auch Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) einbezogen. Das Ausschreibungsvolumen beträgt in diesem Jahr 500 MW. Das entspricht einem Flächenbedarf von rund 1.000 ha. Im Jahr 2016 erfolgen für insgesamt 400 MW Ausschreibungen, im Folgejahr für 200 MW.

Laut Bundeswirtschaftsministerium tritt die Verordnung im Februar 2015 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Eine Zustimmung von Bundesrat oder Bundestag ist nicht erforderlich. Die Bundesnetzagentur kann damit bereits im kommenden Monat die erste Ausschreibungsrunde bekanntgeben. Die ersten Gebote können dann bis zum 15. April 2015 bei ihr abgegeben werden. (AgE)
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