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04.05.2021 | 02:43 | Umgangene Zölle 

Prozess um Solarmodule: Deutet sich Freispruch an?

Nürnberg - Im Prozess um die Umgehung von Einfuhrzöllen beim Import von Solarmodulen am Landgericht Nürnberg-Fürth deutet sich ein Freispruch für die sechs Angeklagten in wesentlichen Punkten an.

Solarenergie
(c) proplanta
Die 3. Strafkammer sei zu der Auffassung gelangt, dass wesentliche Punkte der Anklage straflos bleiben könnten, sagte der Vorsitzende Richter Maximilian Ehrhardt nach der Wiederaufnahme des 2019 unterbrochenen Mammut-Verfahrens am Montag. Die Kammer orientiert sich unter anderem auch an der Entscheidung des europäischen Gerichts in ähnlicher Angelegenheit. Auch die Verteidigung hält das Verhalten für nicht strafbar.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei Chinesinnen und vier Deutschen im Kern vor, bei der Einfuhr von Solarmodulen die bis 2018 geltenden Einfuhrzölle umgangen zu haben. Zu den Angeklagten gehört auch ein früherer fränkischer Kommunalpolitiker. Er war zur fraglichen Zeit bei einer Solarmodul-Firma beschäftigt. In dem Verfahren war bereits 2019 insgesamt 16 Tage lang verhandelt worden. Vier der sechs Angeklagten saßen zeitweise in Untersuchungshaft.

Nach Ansicht der Ankläger wurden dem Fiskus mehr als 21 Millionen Euro an Zöllen vorenthalten. Die Angeklagten hätten einen Mindestpreis berechnet, von dem ab die Einfuhrzölle aufgehoben würden. Im Nachhinein sei der Mindesteinfuhrpreis aber wieder mit Tricks rabattiert worden - etwa durch auffallend niedrige Errichtungskosten für Solarparks. Die EU und China haben inzwischen diese Form von Zöllen aufgehoben. Das Verfahren wird an diesem Mittwoch fortgesetzt.
dpa/lby
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