Dass das Kernkraftwerk Isar I bei Landshut abgebaut wird, ist durchaus im Interesse des Bundes Naturschutz - der Verband sieht dabei jedoch die Sicherheit nicht gewährleistet. Er klagt deshalb gegen den Beschluss des Umweltministeriums. (c) proplanta
Der Bund
Naturschutz (BN) klagt gegen die Genehmigung für die
Stilllegung und den Abbau der Anlage, die das Umweltministerium im Januar 2017 erteilt hat. Die Maßnahmen haben bereits begonnen.
Der Atommeiler war von 1979 bis März 2011 in Betrieb. Der BN befürwortet zwar Stilllegung und Abbau des KKI 1, jedoch nicht die Art und Weise. Es seien zu viele Fragen der Sicherheit ungeklärt, so die Naturschützer.
So dürfe das KKI nicht abgebaut werden, solange noch - zwar außer
Betrieb gesetzte und abgekühlte, aber noch strahlende - Brennelemente in der Anlage seien. Dem Gericht nach befinden sich noch etwa 900 von ursprünglich 1.700 Brennelementen im Lagerbecken des KKI 1, die laut dem Betreiber PreußenElektra bis Ende 2019 entfernt sein sollen.
Weiter kritisiert der BN die in der Genehmigung zugelassene Menge an Radioaktivität, die während des gesamten Rückbauprozesses in die Umwelt gelangen dürfe, als zu hoch. Zudem reiche der Schutz vor Störfällen wie einem Flugzeugabsturz über der Anlage oder einem Terroranschlag nicht aus.
Eine Entscheidung sei in dieser Woche nicht zu erwarten, kündigte Vorsitzender Richter Wolfgang Peitek an. Das Thema sei technisch und juristisch zu komplex, als dass eine Entscheidung «wie bei John Wayne aus der Hüfte geschossen» werden könne.