Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Für Anlagen im Wald müssten vor Beginn der Bauphase durchschnittlich 3.500 m² gerodet werden, um Kranplätze und Zufahrtswege zu schaffen. Nach dem Bau nicht mehr benötigte Flächen würden aufgeforstet oder der natürlichen Sukzession überlassen, berichtet die Bundesregierung.
Veränderungen auf das Mikroklima im Wald könnten vor allem bei alten Baumbeständen „kleinflächig und lokal“ vorkommen. Die Fundamente der Anlagen benötigten im Mittel 380 m²; der Turmfuß belege etwa 30 m², heißt es in der Antwort weiter.
Die Bundesregierung sieht mit Verweis auf das
Baugesetzbuch auch bei Windkraftanlagen eine Rückbauverpflichtung vorliegen. Demnach müsse auch die durch das Fundament verursachte Bodenversiegelung rückgängig gemacht werden; die Durchsetzung des Bauplanungsrechts liege allerdings bei den Ländern und Gemeinden.
Keine Auskunft kann die Bundesregierung darüber geben, wie die Länder im Einzelnen die Rückbauverpflichtung umsetzen. Erkenntnisse bezüglich negativer Einflüsse durch den Bau und den
Betrieb von Windenergieanlagen in Wäldern auf die Widerstandsfähigkeit des Waldes im Hinblick auf mögliche Sturm- und Trockenschäden liegen ihr ebenfalls nicht vor.
Wie die Bundesregierung außerdem feststellt, plant sie keine Initiative zur Reduzierung des Flächenverbrauchs von Windenergieanlagen in Wäldern. Im Rahmen der entsprechenden Planungsverfahren sei darauf zu achten, dass nicht mehr Wald als für diesen Zweck unumgänglich gerodet werde. Das dazu auf Bundesebene bestehende rechtliche Instrumentarium sei sachgerecht und ausreichend.