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12.03.2017 | 09:05 | Erneuerbare-Energien-Gesetz 

Solaranlagen auf Acker- und Grünland im Südwesten möglich

Stuttgart - Baden-Württemberg hat die Vorrausetzungen für Solar-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten auf Acker- und Grünlandflächen geschaffen.

Solaranlagen
(c) proplanta
Wie die Landesregierung am Mittwoch (8.3.) mitteilte, verabschiedete das Kabinett nach Abschluss der Anhörung die sogenannte Freiflächenöffnungsverordnung. Damit nutze das Land eine Klausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die es den Ländern erlaube, die für große Photovoltaik-Freiflächenanlagen zugelassenen Areale in Teilen selbst zu definieren und damit über die Regeln im EEG hinauszugehen.

Mit der Verordnung will Baden-Württemberg im innerdeutschen Bieterwettbewerb um große Solaranlagen wettbewerbsfähig werden. Umweltminister Franz Untersteller erläuterte, dass das EEG für Freiflächenanlagen vor allem Konversionsflächen und Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen vorsehe. Erschließbare Flächen dieser Art gebe es in Baden-Württemberg aber zu wenig, um mit anderen Bundesländern, besonders in Ost- und Norddeutschland, konkurrieren zu können, so der Minister. Insgesamt werden durch die Verordnung laut Ressortangaben rund 900.000 ha in benachteiligten Gebieten grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaik geöffnet; das sind etwa zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg.

Maximal, so Untersteller, seien aber nur 200 ha pro Jahr zur Photovoltaik- Nutzung beziehungsweise ein Ausbau um 100 MW vorgesehen. Ob und wo die Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 KW und 10 MW dann tatsächlich gebaut würden, hänge letztlich von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab und davon, ob das Projekt bei der bundesweiten Ausschreibung erfolgreich sei, erläuterte der Minister. Die Landesregierung gehe davon aus, dass die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes in der kommunalen Planung „ausreichend berücksichtigt“ werden.
AgE
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