Konzerne und Stadtwerke bekommen dafür staatlich garantierte Renditen. Diese sollen sinken, auch zum Nutzen der Verbraucher, hat die Bundesnetzagentur verfügt. Die Betreiber sind gegen diese Entscheidung vor Gericht gezogen. Worum es in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geht.
Wer steht sich vor Gericht gegenüber?Auf der einen Seite die Bundesnetzagentur, auf der anderen Seite rund 1100 Stadtwerke und andere Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Die Netzbetreiber wehren sich gegen die von der Behörde in Bonn festgelegte Absenkung der Zinssätze, mit denen sie ihr für Bau und
Betrieb der Leitungen eingesetztes Eigenkapital rechnerisch verzinsen dürfen. Der dritte Kartellsenat hat 29 repräsentative Musterverfahren ausgesucht, über die er am Mittwoch verhandelt hat.
Was hat die Bundesnetzagentur entschieden?Bislang erhielten die Betreiber eine staatlich garantierte Rendite vor Steuern von 9,05 Prozent für Neu- und 6,91 Prozent für Altanlagen. Die Netzagentur hat diese Sätze um rund ein Viertel gesenkt auf 7,14 Prozent bzw. 5,12 Prozent. Sie sollen für Gasnetze ab 2018 und für Stromnetze ab 2019 gelten - jeweils für fünf Jahre.
Um wie viel Geld geht es dabei?Laut Gericht macht ein Prozentpunkt bei der Verzinsung eingesetzter eigener Mittel der Firmen rund eine Milliarde Euro über die gesamte Regulierungsperiode von fünf Jahren aus. Anwälte der Netzbetreiber beziffern die Kürzungen auf mehr als 2 Milliarden Euro.
Wie begründet die Netzagentur die Kürzungen?Mit den niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten. Daher müssten auch die Garantierenditen für die Netzbetreiber sinken. «Diese Entwicklung war im Interesse der Verbraucher zu berücksichtigen», hatte Behördenchef Jochen Homann bei der Bekanntgabe der neuen Zinssätze gesagt. Auch mit der reduzierten Rendite könnten die Netzbetreiber die großen Investitionen in die Netze für die Energiewende stemmen.
Warum beschweren sich die Netzbetreiber dann?Sie fürchten, den politisch gewollten Netzausbau nicht mehr finanzieren zu können. Schon bei der bisherigen Regelung betrage die reale Rendite für Netzinvestitionen nur 3,8 Prozent, hatte der Branchenverband BDEW argumentiert. Bei noch weiter abgesenkten Renditen würden Investitionen in die Netze unattraktiv.
Dürfen die Verbraucher auf sinkende Strompreise hoffen?Wenn es nach dem vom Gericht bestellten Gutachter geht, eher nicht. Prof. Martin Jonas kritisierte die Entscheidung der Netzagentur als «nicht sachgerecht» und die gesenkte Rendite als «nicht angemessen».
Ohnehin würde ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden Schätzungen zufolge weniger als 10 Euro im Jahr sparen, wenn es bei den Kürzungen bliebe.
Und die Netzbetreiber?Für sie enthält das Gutachten nicht nur Positives. Auch Jonas hält eine Absenkung der Rendite für möglich. Nach seinen Berechnungen ist eine Rendite von 7,7 Prozent vor Steuern angemessen - die Kürzungen fielen also nur etwa halb so hoch aus wie von der Netzagentur vorgesehen. Das Gericht will seine Entscheidung am 22. März verkünden.