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24.11.2014 | 15:23 | Energieversorgung 

Stromabschaltungen wegen unbezahlter Rechnungen häufen sich

Berlin - Die Wohnung bleibt dunkel und der Herd kalt: Immer mehr Menschen wird der Strom abgestellt, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlt haben.

Stromkosten
Die gestiegenen Strompreise stellen Millionen Verbraucher vor Probleme. Hunderttausenden säumigen Schuldnern klemmen die Versorger sogar den Saft ab. Solche Stromsperren gehören verboten, fordern Kritiker. (c) proplanta
344.798 Kunden wurde 2013 zeitweise der Strom abgeklemmt, wie «Spiegel Online» aus einem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur (BNetzA) berichtete. Das waren demnach gut 23.000 Sperrungen mehr als 2012 und rund 33.000 mehr als 2011.

Fast sieben Millionen Mahnverfahren seien 2013 so weit gegangen, dass die Lieferanten ankündigten, den Strom zu kappen. 2011 hatte es rund sechs Millionen solcher Drohungen gegeben.

Als ein Grund für die gestiegene Zahl der Stromsperren gilt der Anstieg der Energiepreise infolge des raschen Ausbaus erneuerbarer Energien. Die Linke fordert schon länger, Stromsperren für Privathaushalte per Gesetz zu verbieten. Der Sozialverband SoVD ist für die Einführung von Sozialtarifen für Niedrigverdiener.

Die stellvertretende Vorsitzende der Linken im Bundestag, Caren Lay, nannte die neue Statistik ein Alarmsignal, dass Strom für Millionen kaum noch erschwinglich sei. «Die Bundesregierung verweigert eine Strompreisaufsicht und sorgt mit ihrer Politik dafür, dass der Strompreis seit 2008 für private Haushalte um 38 Prozent, für die Industrie aber nur um 13 bis 15 Prozent gestiegen ist», monierte sie.

Laut Gesetz kann der Energieversorger die Belieferung mit Strom oder Gas einstellen, wenn er die Sperre vier Wochen vorher androht, der Verbraucher mindestens mit 100 Euro im Rückstand ist und nicht in Aussicht stellt, seinen Zahlungspflichten nachzukommen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät daher, Zahlungen für Strom, Heizung und Miete immer vor allen anderen Rechnungen zu begleichen. Verbraucher, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, könnten die Abschläge auch direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger überweisen lassen.

Bei Minirente und geringem Einkommen lohne es sich zu prüfen, ob ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen wie Wohngeld oder Grundsicherung besteht. (dpa)
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