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18.03.2010 | 07:56 | Biosprit 

UFOP-Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Nachhaltigkeits-Verordnung für Ölsaaten zur Biokraftstoffproduktion

Berlin - Ab dem 1. Juli 2010 werden Biokraftstoffe nur noch dann in die Beimischungsregelung oder Steuerbegünstigung einbezogen, wenn der vorgeschriebene Nachhaltigkeits-Nachweis vorliegt.

UFOP-Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Nachhaltigkeits-Verordnung für Ölsaaten zur Biokraftstoffproduktion
Dieser Nachweis setzt eine umfassende Dokumentation in der gesamten Warenkette bis zurück zum Landwirt voraus. Basis ist eine Erklärung des Landwirts, um national den Anbau auf geschützten Flächen ebenso auszuschließen wie international die Rodung von Regenwäldern.

Da festzustellen ist, dass es auf Seiten aller Marktbeteiligten im Hinblick auf die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeits-Verordnung noch eine ganze Reihe von Fragen gibt, arbeiten sowohl die BLE als auch der Deutsche Bauernverband derzeit an entsprechenden Informationsmaterialien. Für den Sektor Ölsaaten gibt die UFOP in diesem Zusammenhang folgende Empfehlungen und Hinweise:

Um sicherzustellen, dass die gesamte Biomasseproduktion eines Landwirts im Falle einer späteren Verwendung als Biokraftstoff genutzt werden kann, sollte die vereinfachte Selbsterklärung für die gesamte Ackerfläche abgegeben werden, wie sie in dem von der BLE veröffentlichten Leitfaden enthalten ist. Mit dieser Selbsterklärung wird sichergestellt, dass die Biomasse von Flächen stammt, die den Anforderungen der Nachhaltigkeits-VO genügen.

Die Selbsterklärung wird einmalig gegenüber dem zur Dokumentation verpflichteten Marktpartner abgegeben. Weitere Informationen hierzu erhalten die Marktpartner der Landwirte voraussichtlich bis zum Mai von ihrem Zertifizierungssystem. Bis dahin ist auch geklärt, was im Falle eines nach dem 1. August 2008 vorgenommenen verordnungskonformen Grünlandumbruchs zu dokumentieren ist.

Ab Erfassung der Rohware reicht es aus, wenn die Zu- und Abgänge im Rahmen eines Massenbilanzsystems dokumentiert und nach Art und Menge fortgeschrieben werden. Eine Vermischung mit nicht verordnungskonformer Ware, d. h. Lieferungen ohne Erzeugererklärung (z. B. aus Importen) ist möglich. Eine nicht verordnungskonforme Ware darf hierbei nicht als nachhaltige Ware deklariert werden. Nachhaltige Ware und nicht nachhaltige Ware müssen bilanziell unterscheidbar bleiben. Die Bilanzierung kann dabei täglich, monatlich oder quartalsweise erfolgen; in diesem Zeitraum darf nicht mehr nachhaltige Ware geliefert werden als eingegangen ist.

Seit dem 23. Januar 2008 bestehende Biokraftstoffhersteller sind bis zum 1. April 2013 von der Einhaltung des Treibhausgas(THG)-Minderungspotenzials befreit, was in Deutschland derzeit den Regelfall darstellt. Dennoch empfiehlt es sich, sowohl in der Selbsterklärung des Landwirts als auch bei der Weiterlieferung und Verarbeitung zu dokumentieren, dass der Standardwert gemäß Verordnung verwendet werden soll. Damit wird auch eine Verwendung des Pflanzenöls im BHKW ermöglicht. Für den NaWaRo-Bonus gilt kein Bestandsschutz und das THG-Minderungspotenzial (mindestens 35 Prozent) muss ab 1. Juli 2010 nachgewiesen werden.

Einer Zertifizierung nach der Verordnung unterliegen die ersterfassenden Betriebe und Betriebsstätten, die Ölmühlen und die Biokraftstoffhersteller. Die BLE hat bisher ein Zertifizierungssystem und mehrere Zertifizierungsstellen vorläufig anerkannt. REDcert, ein von 10 maßgeblichen Branchenverbänden der gesamten Warenkette getragenes Zertifizierungssystem, kann voraussichtlich ab Mai ebenfalls mit der Auditierung der großen Zahl der Händler und Genossenschaften beginnen. Alle diese Betriebe sind bereits als Futtermittellieferanten zertifiziert, was die Auditierung nach REDcert erleichtern wird.

Obwohl Biodiesel aus Rapsöl mit einem Standardwert von 38 Prozent ein THG-Minderungspotenzial besitzt, das besser als die derzeitige Mindestanforderung von 35 Prozent ist, wird es mit der Umstellung auf die Klimaschutzquote zum 1. Januar 2015 erforderlich, die THG-Emissionen sowohl in der Konversion als auch im Anbau zu senken. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird die Wettbewerbsfähigkeit von Raps-Biodiesel und seiner Vorprodukte im Markt ganz entscheidend vom jeweiligen Beitrag zur THG-Minderung und von den Kosten hierfür geprägt. Mit Hochdruck wird daher an Forschungsvorhaben gearbeitet, die Lösungswege für die praktische Umsetzung aufzeigen sollen. (ufop)
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