Die Abstände sollten sinnvoll an die regionalen Gegebenheiten angepasst werden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums der Deutschen Presse-Agentur. «Zudem sind die Schutzziele für die Bevölkerung und den
Artenschutz natürlich weiterhin zu gewährleisten.» Daher sollte eine Abstandsregel nicht pauschal einem festen Wert folgen, sondern auch Siedlungsstruktur und Topographie berücksichtigen.
In Rheinland-Pfalz wurde mit dem 2017 geänderten Landesentwicklungsprogramm ein Mindestabstand von einem Kilometer zwischen
Windrad und nächstgelegenem Dorf eingeführt. Für das
Repowering, also die Ersetzung alter Anlagen, wurde aber ein verkürzter Abstand von mindestens 900 Metern festgelegt.
Kritisch sieht das Energieministerium in Mainz die Überlegungen der Bundesregierung zu einem Mindestabstand von 1.000 Metern - auch beim Repowering. Dies würde den dringend benötigten
Ausbau der Windenergie hemmen und dem gerade vorgelegte Bundesklimagesetz und den Ausbauzielen widersprechen, heißt es im Energieministerium.
«Eine bundeseinheitliche Regelung kann nur dazu führen, dass unterschiedliche Planungssituationen in den Ländern wenig zielführend auf den kleinsten gemeinsamen Nenner gebracht werden.» Das Energieministerium befürworte daher, bei einer Umsetzung der Pläne von der Opt-Out-Regelung Gebrauch zu machen, also abweichende Regelungen auf Landesebene einzuführen.