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14.12.2013 | 08:29 | Energiemais 

Verbände fordern Abschaffung des Landschaftspflegebonus für Biogas-Mais

Ansbach / Berlin - Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben gefordert, den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009 verankerten Landschaftspflegebonus für Maiskulturen kategorisch auszuschließen.

Landschaftspflege durch Biogas-Mais?
(c) proplanta
Der Landschaftspflegebonus des EEG 2009 in Höhe von 2 Cent je Kilowattstunde Strom soll den Mehraufwand des Landwirtes ausgleichen, wenn dieser Energie aus Naturschutzmaterial gewinnt. Dazu zählt beispielsweise das Mahdgut von Feuchtwiesen, Streuobstflächen oder geschützten Biotopen.

Seit 2009 haben jedoch auch rund 400 Biogasanlagen den Landschaftspflegebonus erhalten, deren Maisanbau über Agrarumweltprogramme gefördert wurde, zum Beispiel über die „umweltfreundliche Gülleausbringung“. Dies erfolgte überwiegend in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und den neuen Bundesländern.

„Das widerspricht den Zielen des EEG“ sagt Josef Göppel, Vorsitzender des DVL „Mais wird gezielt zur Energiegewinnung angebaut, gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt. Die zusätzliche Entlohnung mit dem Landschaftspflegebonus entspricht in keiner Weise dem ursprünglichen Ziel, nur Landschaftspflegematerial von naturschutzfachlich wertvollen Flächen zu vergüten“.

Mais ist die wichtigste Biogaspflanze Deutschlands und bringt die höchsten Ernteerträge je Hektar. „Auch umweltfreundliche Gülleausbringung oder Untersaaten qualifizieren den Mais definitiv nicht als Landschaftspflegematerial. Hier wird der Bock zum Gärtner gemacht!“ kritisiert NABU-Agrarexperte Florian Schöne die absurde Situation.

Die Verbände begrüßen daher die Entscheidung der Clearingstelle EEG. Diese hatte Ende Oktober für Mais aus der niedersächsischen Agrarumweltmaßnahme  „Umweltfreundliche Gülleausbringung“ den Landschaftspflegebonus abgelehnt. Offen allerdings bleibt die Entscheidung der Clearingstelle für Mais aus anderen Agrarumweltprogrammen wie Mais mit Untersaat oder Mais mit Blühstreifen.

Eindeutig hatten sich Ende des Jahres 2012 das Bundesumweltministerium (BMU) sowie der Umweltgutachterausschuss (UGA) geäußert. Im Hinweis des BMU und der Leitlinie für Umweltgutachter heißt es, dass der gezielte Energiepflanzenanbau von Mais keinen Erhalt des Landschaftspflegebonus rechtfertigt. (PD)
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