Ziel: Mehr Biokraftstoffe in der LandwirtschaftZiel des Bundesverbandes Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik, des Deutschen Bauernverbandes und der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen ist es, weitere Impulse zum Ausbau der Biokraftstoffnutzung und zur Reduzierung von Treibhausgasen zu geben.
Ein verstärkter Einsatz von Bio-Reinkraftstoffen in der Landwirtschaft dient der Schließung von Wertschöpfungsketten im ländlichen Raum (heimische Produktion von Eiweißfuttermitteln anstelle von Sojaimporten), der Erhöhung der Versorgungssicherheit (eigene Energiegrundlage) und der Reduktion von Klimaemissionen. Technologisch könnte Deutschland als wichtiger Hersteller von
Landtechnik eine Vorreiterrolle übernehmen. Dies wird allerdings nur möglich sein, wenn die EU-Politik die Vorschläge für „iLUCFaktoren“ als THG-Emissionszuschlag für die landwirtschaftliche Erzeugerstufe endgültig vom Tisch nimmt.
Vorgeschlagene Maßnahmen1. Marktanreizprogramm: Gewährung einer Förderung für Schlepper und andere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, welche mit Flex-Fuel, Pflanzenöl-, B100- oder Biomethan- Betrieb verkauft oder nachgerüstet werden.
Die Förderung kann als Darlehen mit Tilgungszuschuss (Vorbild KfW) bzw. als direkter Investitionszuschuss gewährt werden. Eine Finanzierung kann aus dem Energie- und Klimafonds oder über die Agrarinvestitionsförderung (ELER/GAK) erfolgen.
Als Zielgröße sollte etwa 5 Jahre lang die Anschaffung von 10.000 Schleppern gefördert werden. Dabei sind alle Biokraftstoffverwender der Land- und Forstwirtschaft wie
Maschinenringe, Lohnunternehmen usw. besonders einzubeziehen. Um in einem kurzen Zeitintervall viele Neufahrzeuge mit Flex-Fuel, Pflanzenöl-, B100- und Biomethan-Betrieb zu erreichen, sollten Leasing-Varianten in der Förderung besonders berücksichtigt werden. Auch entsprechende Forstbetriebe und Lohnunternehmer usw. sollten einbezogen werden.
2. Einführung eines vereinfachten Steuerverfahrens für die in 1. genannten Nutzergruppen, die auf Pflanzenöl, B100 oder Biomethan zum Energiesteuersatz „Null“ umstellen. Dazu wird vorgeschlagen, dass Landwirte eine für den jeweiligen Betrieb limitierte Bezugsmenge zum Steuersatz „Null“ einsetzen können, die aus den nachgewiesenen Verbrauchsmengen der Vorjahre abgeleitet wird.
3. Begleitung der Markteinführung durch eine Branchenplattform unter Einbindung der Landmaschinenindustrie, einschließlich der nötigen
Öffentlichkeitsarbeit, Beratung (z.B. Qualitätssicherungssysteme) usw. Hierzu sollte begleitend eine Marktstudie zur Einschätzung des Eintrittszeitraumes der für dezentrale Ölmühlen existenzsichernden Absatzmengen in die Landwirtschaft erstellt werden. In diesem Zusammenhang sind auch Brückenlösungen für die zwischenzeitliche Existenzsicherung der bestehenden Infrastruktur (Produktion und Vertrieb „Kraftstoff“, Entwicklung und Wartung „Technik“) zu entwickeln. (ufop)