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28.09.2021 | 13:03 | Windenergie 

Verfassungsbeschwerde: Wird die 10H-Regel in Bayern gekippt?

München - Zwei bayerische SPD-Politikerinnen wollen die umstrittene bayerische Mindestabstandsregel für Windräder vor dem Bundesverfassungsgericht kippen.

Windenergie
Die sogenannte 10H-Regel sorgt seit Jahren für viel Streit. Ist die Rechtslage nach dem Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun eine andere? Das wollen zwei SPD-Politikerinnen jetzt klären lassen. (c) proplanta
Die Bundestagskandidatinnen Seija Knorr-Köning aus München und Carolin Wagner aus Regensburg legten dort nach eigenen Angaben Verfassungsbeschwerde ein. Ihr Ziel ist, dass das Gericht die sogenannte 10H-Regel für nichtig erklärt.

Seit Februar 2014 muss der Abstand eines Windrads zu Wohnbebauung in Bayern mindestens das Zehnfache (10H) der Höhe betragen - bei 200 Meter hohen Anlagen also zwei Kilometer. Um davon abweichen zu können, muss ein Gemeinderat einen ausdrücklichen Beschluss fassen.

Ihre Verfassungsbeschwerde stützen die SPD-Politikerinnen unter anderem auf ein Gutachten des Leipziger Umweltrechtsexperten Kurt Faßbender, das die Landtags-SPD in Auftrag gegeben und vergangene Woche vorgestellt hatte. Darin kommt Faßbender zu dem Schluss, die 10H-Regel sei nach dem viel beachteten Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Frühjahr nicht mehr haltbar: Angesichts der zentralen Bedeutung des Windenergieausbaus für die Energiewende und für den Klimaschutz in Deutschland insgesamt bedürfe die 10H-Regelung einer «verfassungsrechtlichen Neubewertung».

«Es ist eindeutig, dass wir mit der 10H-Regelung die Energiewende nie schaffen werden», teilten Knorr-Köning und Wagner mit. Die Staatsregierung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bremse die Windkraft, «auf Kosten der nächsten Generationen, auf Kosten unserer Kinder». Deshalb habe man nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Angesichts der angestrebten Klimaneutralität und der Verantwortung für Natur und Umwelt sei die bayerische Regel verfassungswidrig.

Im Schriftsatz der beiden heißt es: «Den BeschwerdeführerInnen droht, dass sie - und ihre Kinder - die Untätigkeit der derzeitigen Politik ausbaden müssen, da der Klimawandel zunehmend voranschreitet. Dies ist ein besonders schwerer Nachteil. Im Übrigen beruht die Untätigkeit der bayerischen Politik auch auf einer offensichtlichen Verkennung des Grundrechts auf intertemporale Freiheitssicherung.»

Die Landtags-SPD hatte vergangene Woche angekündigt, unter anderem eine neue Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zu prüfen - in Mai 2016 hatte das Gericht die 10H-Regelung bestätigt. Zunächst aber wolle man der Staatsregierung die Möglichkeit geben, einem Gesetzentwurf zur Abschaffung der 10H-Regel im Landtag zuzustimmen.

Söder hält bisher grundsätzlich an der 10H-Regel fest. Im Staatswald, auf Truppenübungsplätzen, aber auch beim sogenannten Repowering bestehender Anlagen soll künftig aber nur noch ein Mindestabstand von 1.000 Metern eingehalten werden müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im Frühjahr in einem wegweisenden Urteil dazu verpflichtet, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln, um die Freiheit künftiger Generationen nicht durch klimabedingte Einschränkungen zu gefährden. Die Bundesregierung musste deshalb beim Klimaschutz nachlegen - im Juni beschloss der Bundestag das Gesetz.
dpa/lby
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