Gericht: 200 Meter-Windräder dürfen vorerst nicht gebaut werden. (c) proplanta
Das Verwaltungsgericht Göttingen lehnte in einem am Montag veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag der Betreiberfirma ab, die sofort mit dem Bau beginnen wollte.
Der Landkreis Göttingen hatte den Bau bei Jühnde genehmigt, zugleich aber die Einrichtung einer gut 14 Hektar großen sogenannten Ablenkungsfläche verlangt, um das Risiko herabzusetzen, dass Rotmilane durch die Rotoren getötet werden. Dagegen hatte der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Widerspruch eingelegt. Er sieht die Gefahr, dass die Greifvögel trotzdem von den Windrädern getötet werden könnten.
Die Betreiberfirma legte ebenfalls Rechtsmittel ein, weil sie die Flächen für die Vögel überflüssig hält. Die Firma forderte, sofort mit dem Bau beginnen zu dürfen. Das lehnte das Gericht ab.
Die Auflage des Landkreises, Ablenkungsflächen einzurichten, sei nicht rechtswidrig, heißt es zur Begründung. Jetzt muss der Kreis zunächst über die Widersprüche von Umweltschützern und Betreiberfirma entscheiden.