Hintergrund sei, dass in dem von Bundeswirtschaftsminister
Peter Altmaier (
CDU) vorgelegten Reformentwurf auch die finanzielle Beteiligung von Standortgemeinden vorgesehen ist. «Dies soll bundesweit die Akzeptanz der Bevölkerung an Windenergievorhaben steigern», sagte Robert Vogt vom Windenergie Netzwerk. «Die gesamte Branche wartet auf diese EEG-Reform.»
Speziell für Mecklenburg-Vorpommern ergebe sich das Problem, dass es bereits seit 2016 das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz gibt. Darin wird die Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen geregelt. Mecklenburg-Vorpommern sei mit diesem Gesetz bundesweiter Vorreiter gewesen, 2019 war Brandenburg gefolgt.
Die Windenergiebranche befürchte nun, dass es mit Wirksamkeit der bundesweiten Reform, was bereits zum Januar 2021 der Fall sein kann, zur Doppelbelastung kommt, sagte Vogt. Denn die Landesregelung werde nicht automatisch außer Kraft gesetzt, wenn die Bundesregelung kommt. «Das wäre eine verheerende Situation für die ganze Branche in Mecklenburg-Vorpommern», sagte Vogt.
Bei der komplizierten Situation, in der die ganze Windenergiebranche steckt, dürfe es keine weiteren Reibungsverluste geben. «Daher sollte bereits jetzt eine Rücknahme der Landesregelung vorbereitet werden, um Verwirrungen und Doppelbelastungen zu vermeiden.»